Ihre Gewerkschaft
15.01.2015

vbba jugend: HJAV-News Januar

Heute schon an morgen denken!

Private Situationen ändern sich oft schnell und unerwartet, diese benötigen dann eine flexible Lösung. Eine Ausbildung in Teilzeit ist auch bei der Agentur für Arbeit möglich. Gründe hierfür können ganz verschieden sein, jedoch muss ein berechtigtes Interesse bestehen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder bei der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen, solange zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel erreicht wird.

Die Arbeitszeitreduzierung betrifft nur den praktischen Teil der Ausbildung. Der theoretische Teil, wie die Berufsschule und die Lernmodule, sind von der Arbeitszeitreduzierung nicht betroffen.

 

Die Regelungen der Ausbildung in Teilzeit richten sich nach §8 (1) BBiG und kann auf Antrag gewährt werden.