Ihre Gewerkschaft
08.02.2016

Februar-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Der HPR hat der Flächeneinführung der IT-Verfahren OPDS (V. 3.0) und zur Abbildung des Bildungsprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsleben" nicht zugestimmt. Nach Auffassung des HPR müssen die für die Jobcenter bestimmten IT-Verfahren von den Personalräten mitbestimmt werden, für deren Kolleginnen und Kollegen die Programme vorgesehen sind.

Flächeneinführung der Version 3.0 des Verfahrens Operativer Datensatz (opDs)

Datenerhebung- und Bereitstellung ist auch ein Thema im Bereich SGB II. Das hier verhandelte Verfahren wird nach § 50 Abs. 3 SGB II in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) bereits seit vielen Jahren angewandt und wurde daher in den Vorversionen bereits im HPR verhandelt.

 

Die jetzt vorliegenden Änderungen sind mit dem BMAS abgestimmt. Die bisher zur Verfügung stehenden Downloadserver werden durch eine zentrale Datenbank ersetzt. Die Nutzung des Verfahrens erfolgt nicht mehr über Microsoft-Access sondern über eine eigenes Rollen- und Berechtigtenkonzept, wobei die Zugriffe auf 1.000 Anwenderinnen und Anwender begrenzt sind.

 

Mit der neuen Version erfolgt eine Protokollierung sämtlicher Zugriffe, auf die die Datenschutzbeauftragten der gE Zugriff haben. Die Geschäftsführungen der gE haben zudem sicher zu stellen, dass entsprechende, notwendige Abstimmungen mit der Personalvertretung über die in der gE zusätzlichen, individuellen Abfragen des opDs erfolgen.

Abbildung des Bildungsprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" in den IT-Verfahren der BA

Auch hier liegt ein Verfahren nach § 50 Abs. 3 SGB II vor und ist demnach ausschließlich eine Erfassung für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen. Erhoben werden sollen die Teilnahmen am Bildungsprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" ab dem 18. April 2016 im Verfahren COSACH. Bis dahin sind die Arbeiten manuell über VerBIS erforderlich.

 

Hinweis:

Den Vorlagen zur Flächeneinführung der Version 3.0 des Verfahrens Operativer Datensatz und zur Abbildung des Bildungsprogramms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" in den IT-Verfahren der BA hat der Hauptpersonalrat nicht zugestimmt.

 

Auch wenn es über die Anwendung des § 50 Abs. 3 SGB II immer wieder zu dieser Art von Vorlagen kommen wird, kann nach unserer Auffassung nach dem Grundprinzip des Bundespersonalvertretungsgesetzes nur die Personalvertretung für die Mitbestimmung zuständig sein, die die Kolleginnen und Kollegen, die von den Maßnahmen betroffen sind, vertritt. Und dies ist nicht der Hauptpersonalrat der BA, sondern es sind die einzelnen Personalräte der Jobcenter.

 

 

Pilotierungsanpassung des zentralen IT-Verfahrens BISS (BI-Self-Service)

Das IT-Verfahren BISS soll in Zukunft die vor Ort bekannten DORA-Auswertungen ersetzen und kann darüber hinaus sehr dezidierte Daten zeitnah bereitstellen. Das Verfahren wird seit 01.07.2015 im Regionaldirektionsbezirk Baden-Württemberg erprobt. Die vorgesehene Flächeneinführung, die dem HPR bereits im Januar vorgelegt wurde, ist nach langwierigen Verhandlungen zurückgezogen. Die bisherigen Erkenntnisse aus der Pilotierung ergaben zwar die Notwendigkeit der Anpassung der sogenannten Datenräume (hierin werden Daten bzw. Erhebungen zur Auswertung für bestimmte Themen zur Verfügung gestellt), Erkenntnisse über deren tatsächlichen Nutzen hinsichtlich der Unterstützung der Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen liegen jedoch nicht vor. Daher hat der HPR lediglich der weiteren Pilotierung bis zur Einigung über eine evtl. Flächeneinführung zugestimmt.

 

HPR-Ausschuss Arbeitnehmer- und Beamtenangelegenheiten, Personalhaushalt

Helga Duhme-Lübke und Sven Strauß vertreten die vbba in diesem Ausschuss. Helga Duhme-Lübke ist auch Sprecherin im Ausschuss Personalfürsorge und Mitglied im Ausschuss Controlling.

Sven Strauß ist zudem im Ausschuss Markt und Integration.

 

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