Ihre Gewerkschaft
03.03.2016

März-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Der Hauptpersonalrat hat die Fächeneinführung der eAkte im SGB II abgelehnt. Neben der Auffassung, dass die Mitbestimmungsrechte bei den Personalräten der Jobcenter liegen, konnte hinsichtlich der Ausgestaltung der Bildschirmarbeitsplätze keine Einigung erzielt werden.

Ab August 2016 soll die eAkte sukzessive in allen gemeinsamen Einrichtungen (gE) eingeführt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die SC SGB II mit der eAkte SGB II ausgestattet. Die Flächeneinführung soll nach insgesamt 6 Wellen mit der letzten Produktivsetzung im Mai/Juni 2018 enden.

 

Fachkonzept zur Neuorganisation des Regionalen Infrastrukturservice (RIS)

Ab 01. Juli 2016 wird das Steuerungsmodell für die Infrastrukturbereiche im Internen Service der AA geändert. Die Fachaufsicht dieser Infrastruktureinheiten, künftig als regionaler Infrastrukturservice (RIS) bezeichnet, liegt dann nicht mehr bei den örtlichen GIS, sondern bei dem Geschäftsführungsbereich (GFB) Facility im BA-Service-Haus.

 

In der Folge werden nun die 40 RIS-Stützpunkte fachaufsichtlich dem GFB Facility zugeordnet. Die Steuerung erfolgt direkt, d.h. die RD sind nicht in den Steuerungsprozess einbezogen. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der RD ist eine anderweitige Tätigkeit ortsnah zu übertragen.

 

Die fachliche Steuerung der RIS erfolgt durch das BA-Service-Haus im direkten fachaufsichtlichen Verhältnis. Die RIS bleiben organisatorisch in die Internen Services der Arbeitsagenturen eingebunden. Die Dienstaufsicht verbleibt bei den jeweils zuständigen GIS der IS (AA). Die Entscheidungskompetenzen der RIS werden deutlich erweitert. Der Dienstort der Beschäftigten unterhalb der Leitungsebene ist nicht zwingend an den Standort des jeweiligen RIS gebunden. Die bisherigen Standorte (40) der IS-Infrastruktur bleiben unverändert.

 

Aus Sicht der vbba ist während der bis zum Ende 2017 vorgesehenen Analyse und Bewertung des Fachkonzeptes insbesondere auf die Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen den Bereichen Personal und Infrastruktur hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu achten.

 

Fachkonzept zur Weiterentwicklung des dezentralen Personalwesens

Es besteht zu einigen Punkten des Fachkonzeptes noch Gesprächsbedarf, so dass auch in dieser Sitzung keine Entscheidung getroffen werden konnte.

 

Fachkonzept zur Weiterentwicklung der Organisation des Service-Hauses

Mit dem Fachkonzept erfolgt eine vollständige und umfassende Darstellung des BA-Service-Hauses. Das fasst alle bisherigen, auf Geschäftsbereiche oder Service-Bereiche beschränkte Einzeldarstellungen zusammen und bildet darüber hinaus alle Organisationsbereiche ab, die bislang noch nicht in einem Fachkonzept beschrieben waren.

 

Beendigung der Pilotierung von ROBASO - OPTEAMS - OPDA: Durchführung eines Modellversuchs zu deren Weiterentwicklung

Die seit Oktober 2015 vorgenommenen Pilotierung im Bezirk Baden-Württemberg wurde auf Grund der dort gewonnenen Erkenntnisse vorzeitig beendet.

Auf dieser Basis ist ein neuer Modellversuch in der AA Karlsruhe-Rastatt ab 20.03. geplant. Eine umfassende Bewertung ist für Februar 2017 vorgesehen. Der Hauptpersonalrat wird die Weiterentwicklung unter Einbeziehung der teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv begleiten.

 

Bereitstellung von Auswertungen für Schutzsuchende - Stufe 2

Die Auswertungen werden um die Datenräume Qualifizierung und Abgänge ergänzt. Alle Datenräume Asyl werden aufgrund der geschäftspolitischen Bedeutung des Themas Asyl in der BA ausschließlich zur Datentransparenz genutzt. Die Nutzung der Datenräume zur Steuerungszwecken wird untersagt. Zudem werden weitere Herkunftsländer hinzugefügt (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Ukraine, Elfenbeinküste, Sudan und Gambia).

 

Die Datenerhebung erfolgt über das IT-Verfahren BISS. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit keine Zustimmung zur flächenweiten Einführung von BISS verbunden ist.

 

Weisung IT-Fachverfahren DORA (Datenbasis operative Auswertungen)

Die in 2007 festgelegten Weisungen zum IT-Fachverfahren DORA waren am 31.12.2015 ausgelaufen. Erst zur März-Sitzung 2016 wurde das zukünftige Verfahren neu festgelegt und wird nun mit neuer Weisung bekannt gegeben. Der HPR hat diese Vorgehensweise gerügt, da sich die Verantwortlichen über 2 Monate im "rechtsfreien" Raum bewegt haben bzw. DORA für diese Zeit in den Häusern ausgesetzt wurde.

 

Die jetzt vorliegende Weisung stellt sehr deutlich klar, dass die Auswertungen nach dem Fachverfahren DORA nicht zu einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden dürfen. Auch den berechtigten Ansprüchen der Beschäftigten und der Kunden auf Sozialdatenschutz wird verstärkt Rechnung getragen.

 

Auf die DORA-Verantwortlichen kommt damit ggf. ein Mehraufwand zu, da die Daten zur Bearbeitung der Einzelfälle nicht mehr durchgängig an die Teamleitungen abgegeben werden dürfen, sondern lediglich der bearbeitenden Kraft selbst. Dies gilt im Übrigen auch für die DORA-Listen, die den Teamleitungen zugehen. Zur Absicherung der Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen werden die Zugriffe auf DORA protokolliert und damit für die Datenschutzbeauftragten überprüfbar.

 

Regelungen zum "Zwei-Augen-Prinzip" - Weiterentwicklung der computerunterstützten Leistungsgewährung

Die Weisungen für die Aufgaben Alg, WK, BAB, Abg und Übg wurden unter Berücksichtigung der Änderungen der Kassen- und Einzugsbestimmungen sowie der Anpassungen in den IT-Fachverfahren überarbeitet. Hiermit gehen Vereinfachungen einher, die zulässigen Fallgestaltungen wurden erheblich erweitert und führen damit zu einer Erleichterung der Bearbeitung.

 

Weisung "Regelung zur Gewährleistung der Kassensicherheit für das IT-Fachverfahren ALLEGRO zur Gewährleistung nach dem SGB II - tlw. Einführung des Zwei-Augen-Prinzips

 

Zur Gewährung der Kassensicherheit wurde zum 01.01.2015 im IT-Verfahren ALLEGRO das Vier-Augen-Prinzip bei allen zahlungsrelevanten Entscheidungen/Kassenanordnungen eingeführt. Dies hat in den gemeinsamen Einrichtungen zu einem deutlichen Mehraufwand und höheren Personalbedarf geführt. Dieser Mehraufwand wurde entsprechend mit Ermächtigungen abgedeckt. Die für 2016 zugeteilten Ermächtigungen werden den Jobcentern nicht entzogen.

 

In Verhandlungen mit BMAS/BMF und BRH wurde seitens der BA vorgeschlagen, zur personellen und haushalterischen Entlastung ein abgesichertes Zwei-Augen-Prinzip bei Einmalzahlungen bis € 500,- einzuführen. Aufgrund einer Hochrechnung wurde ermittelt, dass durch dieses Prinzip rd. 950.000 Auszahlungen im Monat betroffen sind. Bei rd. 21.000 Beschäftigten der Jobcenter in der Leistungsgewährung entfallen rechnerisch rd. 45 Fälle/Monat auf jede/n Beschäftigte/n. Dies Regelung wird seine volle entlastende Wirkung bereits unmittelbar nach Einführung entfalten.

 

Die Genehmigungen durch BMAS/BMF und BRH werden in Kürze erwartet. Daher wurde der HPR bereits jetzt unter Vorbehalt beteiligt, damit die vorbereitenden Arbeiten mit der Programmversion P61 anlaufen können.

 

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