Ihre Gewerkschaft
08.08.2019

August-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der August-Sitzung waren u.a. die Einführung des Zertifikatsprogramms „Professionelle Beratung“, der Leitfaden für Beschäftigte der BA zum Umgang mit Social Media, das Fachkonzept für den Betriebsnummern-Service (BNS) der BA und die Einführung von Skype for Business in der Familienkasse und ZAV.

Einführung Skype for Business (SfB) in FamKa und ZAV

Nach langer Verhandlungsdauer ist es gelungen, sich auf Regelungen zur Einführung von SfB zu einigen. Dabei konnten viele Vorstellungen des HPR zur mitarbeiterfreundlichen Ausgestaltung durchgesetzt werden. Vor allem der Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen war uns dabei wichtig. Die vorbereitenden Arbeiten des HPR-Ausschusses 6 unter Mitwirkung unserer vbba-Kollegin Gaby Sauer als stellv. Ausschuss-Sprecherin brachten hier den maßgeblichen Durchbruch.

Digitalisierung/Automatisierung in der BA

Regelungen zum Schutz des Personals vor Missbrauch und/oder Überforderung befinden sich weiterhin auf dem Verhandlungsweg. Der HPR fordert die größtmöglichen Sicherheiten ein. Das Thema ist sehr komplex und allein die rechtlichen Aspekte sind vielschichtig. Daher sollten sich alle Beteiligten für dieses Thema die notwendige Zeit nehmen.

Bearbeitungsrückstände Reisekosten/Trennungsgeld/Beihilfe

Die bereitgestellte Personalmehrung in diesem Bereich wirkt sich aufgrund der nun eingetretenen Urlaubszeit sowie der noch nicht abgeschlossenen Einarbeitungen nur langsam auf die Rückstände aus. Die Kolleginnen und Kollegen tun, was sie können. Aber die eingeleiteten Maßnahmen müssen zunächst erst einmal greifen. Zugesagt ist, dass Vorschusszahlungen und Reisekosten von Nachwuchskräften bevorzugt bearbeitet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fahrkarten/Flugtickets bei der Reisestelle zu beantragen.

Situation im RIM

Die Belastungssituation im RIM ist nach wie vor sehr hoch. Dazu erreichen uns viele Hinweise - nicht nur von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sondern auch aus den betreuten Bereichen. Eine Mitarbeiterbefragung wurde durchgeführt und ist derzeit in der Auswertung. Unabhängig davon hat der HPR das Thema aufgegriffen und ist in Gesprächen mit der Zentrale.

Kinderzuschlag

Durch gesetzliche Änderungen werden sich die Anzahl der Berechtigten und Anträge erheblich erhöhen. Die Familienkasse will darauf mit organisatorischen Maßnahmen (zentrale Teams) reagieren. Geplant ist, den HPR in der nächsten Sitzung zu beteiligen.

Weisung zur Einführung des Zertifikatsprogramms „Professionelle Beratung“

Aufbauend auf der Beratungskonzeption in der BA (BeKo) soll das Angebot der Orientierungs- und Entscheidungsberatung weiter professionalisiert und ein hohes Niveau sichergestellt werden. Damit verbunden sind höhere Anforderungen an die arbeitnehmerorientierten Beraterinnen und Berater. Dazu zählen eine mehrjährige (mindestens zweijährige) Berufserfahrung im Bereich Markt und Integration sowie eine Beratungszertifizierung nach vorübergehendem Ansatz auf dem jeweiligen Dienstposten. Erst mit arbeitgeberseitiger Zertifizierung wird der Dienstposten dauerhaft übertragen.

In Zusammenarbeit mit der Hochschule der BA (HdBA) wird ein Zertifikatsprogramm „Professionelle Beratung“ konzipiert. Es ist im blended-learning aufgebaut und besteht aus Präsenzveranstaltungen in geeigneten Räumlichkeiten, begleitetem Selbstlernen mit digitalen Lernformen, Lernen am Arbeitsplatz, Supervision und individueller Lernbegleitung. Das Programm wird durch Professorinnen und Professoren und Fachlehrkräften für besondere Aufgaben an der HdBA sowie – unterstützend – durch geeignete Fach- und Führungskräfte durchgeführt. Eine Auswahl erfolgt in den Regionaldirektionen, die zuständigen Personalvertretungen sind zu beteiligen.

Das Programm besteht aus einem Pflichtmodul mit abschließender Kompetenzfeststellung (für die arbeitgeberseitige Zertifizierung und den Daueransatz erforderlich) sowie optional weiteren Wahlmodulen (ab 2021). Mit der Kompetenzfeststellung verbunden ist das Anfertigen von schriftlichen Lernprotokollen. Die Kompetenzfeststellung im engeren Sinne erfolgt in einem Kolloquium in einer Kleingruppe. Bei dem Zertifikatsprogramm können auch ECTS-Punkte (European Credit Transfer and Accumulations System) und Hochschulzertifikate erworben werden, die bei einem eventuellen Master-Abschluss mitzählen.

Das Pflichtmodul erstreckt sich in der Regel während der üblichen Arbeitszeit über eine Dauer von 6 Monaten und umfasst rund 125 Stunden. Es ist obligatorisch für alle Beschäftigten, denen zukünftig ein Dienstposten übertragen wird, der dem TuK „Beraterin/Berater Markt und Integration in der BA“ zugeordnet ist. Ausnahmen bestehen lediglich für Kolleginnen und Kollegen, denen bis dahin der Dienstposten „Beraterin/Berater für akademische Berufe (BO)“ übertragen war. Diesen wird auf Wunsch eine freiwillige Teilnahme ermöglicht.

Die Pflichtmodule werden aufgrund des insgesamt sehr großen Teilnehmerkreises in zunächst zwei großen Wellen durchgeführt. Die erste Welle startet im März 2020, die zweite im November 2020 – weitere werden folgen. Bei Teilzeitkräften sind bei Bedarf gesonderte Qualifizierungsreihen einzurichten.

Der Zeitpunkt des Daueransatzes hängt maßgeblich davon ab, in welche Qualifizierungsreihe die einzelnen Beschäftigten aufgenommen werden. Da bei Beamtinnen und Beamten zwar eine vorübergehende höherwertige Beauftragung erfolgt, die bezügewirksame Beförderung jedoch erst mit dem Daueransatz möglich ist, sollte dies bei der Qualifizierungs-Planung entsprechend berücksichtigt werden.

Wir bitten die örtlichen Personalvertretungen im Rahmen ihrer Beteiligung darauf zu achten!

Die Zentrale stellt nach erfolgter HPR-Beteiligung bundesweit einheitliche Vorlagen zur vorübergehenden Übertragung und zur Erklärung zur „Teilnahme am Zertifikatsprogramm Professionelle Beratung“
zur Verfügung. Bisher eingeholte Erklärungen auf regional erstellten Vorlagen sind ungültig.

BISS Datenraum Veranstaltungen VerBIS 1.0

Durch die Einführung des Datenraumes ist es den Agenturen nun möglich, wöchentlich die Veranstaltungen in den Schulen auszuwerten. Im Rahmen der Umsetzung von LBB gibt diese Auswertung Aufschluss über die im Fachkonzept dargestellten Durchdringungsgrade und ermöglicht den Agenturen, zielgerichtet die Beratung vor dem Erwerbsleben zu stabilisieren und auszubauen.

Weisung soziale Medien und Social Media Guidelines – Leitfaden für Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Umgang mit Social Media

Durch die meist kostenlose Verfügbarkeit von z.B. Facebook, Twitter und Instagram für den privaten Bereich ist der Umgang mit diesen für viele Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich geworden. Mit dieser Weisung werden nun Rahmenbedingungen, Hinweise zum Umgang mit sozialen Medien sowie die Vorgehensweise bei Unsicherheiten verbindlich definiert. Die BA legt zum einen Grundsätze für die Nutzung fest und definiert zum anderen über die neuen Social Media Guidelines allgemein verbindliche Regeln zum Umgang mit sozialen Medien. Der Leitfaden soll die Kolleginnen und Kollegen darin unterstützen, einen verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Medien als Beschäftigte der BA zu pflegen und anzuwenden. Sie sollen grundsätzlich lediglich zu Informationszwecken genutzt werden. Geltendes Recht, die Wahrung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes sind zu beachten.

Unzulässig sind beispielsweise:

  • Kommunikation/Austausch mit Arbeitgeber-/Arbeitnehmerkunden über WhatsApp oder XING
  • Berufsberatung in Form eines Chats über WhatsApp-Gruppen zwischen Schülerinnen und Schülerin sowie Berufsberaterinnen und Berufsberatern.

Daher gilt: Bitte stellen Sie immer klar, in wessen Namen Sie sprechen und beachten Sie, dass Sie auch bei privater Nutzung Amtsträger sind.

Aufhebung der verpflichtenden Nutzung der Datenselbsteingabe (DSE)

Der Ausbau des eServices und Onlineangebote führt zu verändertem Nutzungsverhalten von Kundinnen und Kunden. Darauf haben wir gewerkschaftlich und im Rahmen der Personalratsarbeit immer wieder hingewiesen und z.B. die Quotierung der DSE-Nutzung kritisch hinterfragt. Fakt ist, dass die Arbeitssuchendmeldung oftmals von zu Hause aus vorgenommen wird und auch die Ergänzung vermittlungsrelevanter, personenbezogener Daten am heimischen PC erfolgt. Die BA hat dies nun endlich auch erkannt - deshalb wird die verpflichtende Nutzung der DSE aufgehoben. Wenn in den Agenturen allerdings alternative, mit der Personalvertretung abgestimmte Konzepte zur Einbindung der DSE in den Vermittlungsprozess erfolgreich umgesetzt wurden, dürfen diese weiterhin angewendet werden. Diejenigen Agenturen, die den Regelprozess DSE nicht mehr nutzten möchten, können ebenfalls in Abstimmung mit der örtlichen Personalvertretung dezentrale Nutzungskonzepte für die vorhandenen Geräte erstellen.

Fachkonzept für den Betriebsnummern-Service (BNS) der BA

Der Betriebsnummern-Service wurde 2012 aus den Regionaldirektionen ausgegliedert und in die Agentur Saarland (Standort Saarbrücken) integriert. Seit 2017 gilt für die Betriebsnummernvergabe die Verpflichtung zur elektronischen Beantragung. Das Verfahren wurde nun weiterentwickelt und so kann in nahezu allen Fallgestaltungen nicht nur die Beantragung, sondern auch die Vergabe automatisiert online abgewickelt werden. Dies erfordert eine Anpassung des Fachkonzeptes und entsprechend eine
Anpassung der Aufgabenbereiche und der Organisation.

Einführung von Skype for Business als Kommunikationsplattform in der Familienkasse und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung

Ab dem 1. Quartal 2020 wird die verpflichtende Nutzung zur Binnenkommunikation (Telefonie, optional Videotelefonie und Textchat) und zur externen Kommunikation (ausschließlich Telefonie) in den Organisationseinheiten der FamKa und der ZAV für insgesamt ca. 4.200 Beschäftigte sukzessive eingeführt.

Der HPR hat im Rahmen der langwierigen Verhandlungen mit den Projektverantwortlichen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen deutliche Verbesserungen erwirken können. Damit können sie über die neue Plattform sorgenfreier kommunizieren und somit die Vorteile dieser Technik nutzen können.

Unter Berücksichtigung der Regelungen der Dienstvereinbarung über die Nutzung von Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik (DV IKT) kann die Audiotelefonie auch für die private Kommunikation genutzt werden.

Explizit ausgeschlossen ist die Nutzung für Personal-, Beurteilungs- und Mitarbeitergespräche sowie für Controlling- und Steuerungszwecke.

Die Beschäftigten können sich das Endgerät unter drei Angeboten frei wählen. Wichtig war dem HPR auch, dass die Kolleginnen und Kollegen in Präsenzschulungen durch das RIM mit dem Medium vertraut gemacht werden. In einer vierwöchigen Verstetigungsphase nach der Schulung erhalten alle die Möglichkeit, ihre theoretischen Kenntnisse zu testen und die Technik auszuprobieren. Erst danach werden die bestehenden Telefone abgebaut und es beginnt die verpflichtende Nutzung. In jedem Büro verbleibt aber mindestens ein Notruf-Telefon.

Die Auswahl der Einführungskoordinatorinnen und Einführungskoordinatoren (ZAV/FamKa) und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (FamKa) unterliegt der jeweiligen örtlichen Mitbestimmung.

 

vollständige Information vom 08.08.2019 (PDF)