Ihre Gewerkschaft
02.07.2015

Revisionsplanung im Kurzdurchlauf

Qualitätsanspruch und Realität

Eine unterjährige Überprüfung der Entwicklung der Ergebnisse zur bisherigen Zielerreichung ist grundsätzlich wichtig und richtig. Dafür gibt es in jeder Agentur entsprechende Nachhalteformate (Steuerungskreise, Budgetbesprechung etc.). Die Revisionsplanung dient den übergeordneten Dienststellen, um einen Gesamtüberblick über dezentralen Erwartungen zu den Wirkungszielen und der Budgetentwicklung auf Jahressicht zu erhalten.

Für diese Revision standen den Agenturen, Jobcentern und dem Bereich Controlling/Finanzen vor Ort die Tage vom 18.5. bis 26.5. bis 12.00 Uhr, demnach netto 5 Arbeitstage (abzgl. der Zeit zur Befüllung der Tools), zur Verfügung.

 

Die Terminschiene für Abstimmungen zwischen den operativen Führungskräften und den Controllerinnen und Controllern vor Ort, aber auch den Geschäftsführungen der JC, den Führungsberaterinnen und -beratern und den Vorsitzenden der Geschäftsführungen der Agenturen war viel zu kurz, ein echter Bottom-up-Prozess konnte in vielen Fällen nicht stattfinden. Der gewählte Termin war zudem ungünstig, weil im Zusammenhang mit Pfingsten viele Kolleginnen und Kollegen im geplanten Urlaub waren und dadurch für Rücksprachen nicht zur Verfügung stehen konnten. Parallel fand die Bereitstellung der Daten im FIS für den Berichtsmonat April statt, die entsprechende Nachhalteaktivitäten erforderte.

 

In den RD-Bezirken wurde offensichtlich eine unterschiedliche "Detailverliebtheit" festgestellt, die zu zusätzlichen Irritationen vor Ort führte.

 

Fazit:

Wer aussagekräftige und gut durchdachte Ergebnisse zur Revisionsplanung haben will, muss hierfür angemessene Rahmenbedingungen schaffen.

 

vbba-aktuell vom 02.07.2015 (PDF)