Die vbba-frauenvertretung nimmt die besonderen Belange der weiblichen Mitglieder wahr.
Insbesondere:
Umsetzung des „Amsterdamer Vertrages“ zur Gleichstellung der Geschlechter: z. B. ist der vbba eine der ersten Gewerkschaften, die sich uneingeschränkt zum Prinzip des Gender Mainstreaming bekannt hat und dies bereits in seiner Satzung auch sprachlich zum Ausdruck bringt.
Ständige Anmahnung der Umsetzung der Gleichstellung in allen Gremien der BA. Z. B. durch wiederholte Positionspapiere und Gespräche mit Personen in der Führung der BA
Durch die Mitgliedschaft in der dbb-bundesfrauenvertretung Einflussnahme auf maßgebliche Gesetze: wie z. B. Bundeserziehungsgeldgesetz, Mutterschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Rechtsverordnungen in der BA
Einzelberatung der weiblichen Mitglieder rund um die Themen im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Unterstützung und Beratung der vbba-Gremien bei der Umsetzung familiengerechter Rahmenbedingungen
Gesprächspartnerin für alle, die den Gedanken der Geschlechtergleichstellung in der BA umsetzen helfen