In den letzten Monaten haben sich vermehrt Kolleginnen und Kollegen an die vbba gewandt, die trotz Erfüllens der persönlichen Voraussetzungen bereits seit längerer Zeit nicht zum Oberamtsrat/zur Oberamtsrätin befördert wurden und Ihnen zugleich keine Angaben zum Nachholen der überfälligen Beförderungen gemacht werden konnten. Es bestanden Befürchtungen, dass "nun für lange Zeit nichts mehr gehen wird".
Die vbba hat die Zentrale und den Vorstand der BA kontaktiert und auf die Dringlichkeit einer Lösung nachdrücklich hingewiesen (wir berichteten). Die Zentrale hat der vbba geantwortet und mitgeteilt, dass Beförderungen in die A 13 nun wieder möglich sind!
Das BMAS ist der Rechtsauffassung der BA gefolgt, wonach weiterhin eine rechtskreisübergreifende Stellenbewirtschaftung unter Beteiligung der Geschäftsführungen der Jobcenter möglich ist. Die Zentrale hat daraufhin umgehend die Ermittlung der aktuellen Rangfolge für die Beförderungsauslese durchgeführt und wird für bundesweit 43 Beamtinnen und Beamte eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 13 einleiten. Die entsprechenden Planstellen werden den Regionaldirektionen in Kürze zugeteilt.
Die vbba begrüßt die Entspannung der Situation und die geplante Vornahme der Beförderungen! Das ist nur fair und fördert die Mitarbeitermotivation! Im Übrigen werden wir die Entwicklung weiterhin beobachten.