Die Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen ist beendet.
Am 29. April 2016 hat sich der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Verhandlungsrunde nach zweitägigen intensiven Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2016 geeinigt.
Dass es nun so schnell geklappt hat, hat ganz sicher mit der hohen Aktionsbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen während der letzten Aktionsphase zu tun. Der Rückenwind der zahlreichen Aktionen war in Potsdam ganz deutlich zu spüren.
In der konstruktiv und zielorientiert geführten dritten Verhandlungsrunde kam es zu einem für beide Seiten tragfähigen Ergebnis.
Vor Ort in Potsdam wurde das Verhandlungsergebnis von der Bundestarifkommission (BTK) des dbb vertreten durch die Kollegin Heidrun Osang und Karsten Staß für die vbba ausführlich und kontrovers diskutiert. Schließlich vertrat die BTK mit großer Mehrheit die Auffassung, dass die gefundene Lösung die Ziele des dbb gut umsetzt.
"Was durchsetzbar war, haben wir durchgesetzt. Das Ergebnis können die Beschäftigten in ihren Geldbeuteln deutlich spüren.", fasste dbb-Verhandlungsführer Willi Russ zusammen.
Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:
Lineare Entgelterhöhung
Die Tabellenentgelte werden
bei einer Laufzeit bis zum 28. Februar 2018 erhöht.
Wenn wir alles zusammennehmen, haben wir ein Gesamtvolumen von 4.75 Prozent Steigerung erreicht. Die Lohnerhöhung liegt deutlich über dem ursprünglichen Angebot der Arbeitgeber von einem Prozent 2016 und zwei Prozent für 2017.
Der dbb hat den Bund aufgefordert, die lineare Entgelterhöhung zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes zu übertragen.
Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten
Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich
Die beiden Stufen umfassen eine Erhöhung auf 65 Euro.
Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD auf 29 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche erhöht (bisher 28 Tage).
Neue Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte ab 2017 (inklusive stufengleicher Höhergruppierung)
Der dbb wird seine Mitglieder per Rundschreiben zeitnah über Struktur und Details der neuen Entgeltordnung unterrichten. Außerdem wird die dbb akademie nach Abschluss der Redaktion Seminare hierzu anbieten.
Zusatzversorgung
Für die Beschäftigten des Bundes sowie die kommunalen Beschäftigten, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie der ZVK-Saar pflichtversichert sind, orientiert sich die Neuregelung an der im vergangenen Jahr mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vereinbarten Regelung. Dies bedeutet, dass zur Sicherung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Rentenanwartschaften und Ansprüche der Eigenanteil der Versicherten an den Zusatzversorgungsbeiträgen schrittweise ansteigt, im Tarifgebiet West um 0,2 Prozentpunkte ab dem 1. Juli 2016, um weitere 0,1 Prozentpunkte ab dem 1. Juli 2017 sowie um weitere 0,1 Prozentpunkte ab dem 1. Juli 2018, im Tarifgebiet Ost um jeweils 0,75 Prozentpunkte ab dem 1. Juli 2016, ab dem 1. Juli 2017 und ab dem 1. Juli 2018. Die Arbeitgeberanteile steigen gemäß dem periodisch festgestellten Bedarf entsprechend.
Im Rahmen der Verhandlungen über eine Steigerung der Arbeitnehmeranteile zur Zusatzversorgung wurde vereinbart, dass für die im Abrechnungsverband Ost der VBL-Pflichtversicherten die Jahressonderzahlung schrittweise auf das Niveau der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West erhöht wird.
Die Anhebung erfolgt in fünf Schritten ab dem Jahr 2016.
Ausführliche Informationen gibt es im Flugblatt Einkommensrunde 2016 / Nr. 15 "Kompromiss mit vielen Facetten - Viel erreicht! Viel gestaltet! Manches verhindert!" des dbb.
Bewertung
Verhandlungs- und Bundestarifkommission des dbb sind der Ansicht, dass es sich bei dem Gesamtergebnis um einen ausgewogenen Kompromiss handelt. Neben der linearen Erhöhung um tabellenwirksame 4,75 Prozent bedeutet besonders die Durchsetzung der neuen Entgeltordnung im kommunalen Bereich eine nachhaltige strukturelle Verbesserung.
Nicht zufriedenstellend ist, dass es den Gewerkschaften nicht gelungen ist, eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zu erreichen.
Auch ein Ausschluss sachgrundloser Befristungen war gegenüber den Arbeitgebern nicht durchsetzbar. Beides wäre nach unserer Überzeugung dringend notwendig gewesen, um den öffentlichen Dienst attraktiv und zukunftsfähig zu machen. Damit haben die Arbeitgeber die Gelegenheit verpasst, die eigene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft um motivierten und qualifizierten Nachwuchs zu verbessern.