Bürgergeld - Neuausrichtung im SGB II
Einführung zum 1. Januar - Gefahren und negative Auswirkungen
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, für den Rechtskreis SGB II weitreichende Umstrukturierungen und Verbesserungen zu erreichen. Am 14. September hat nun das Bundeskabinett den Entwurf für das Bürgergeld auf den Weg gebracht.
Als Fachgewerkschaft für die Beschäftigten in den Jobcentern achten wir darauf, welche Auswirkungen die neuen gesetzlichen Regelungen für die Beschäftigten in der Praxis mit sich bringen. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Beispiele die zeigten, dass für die Umsetzung von geänderten gesetzlichen Regelungen keine ausreichende Zeit für die nötigen Anpassungen in der Praxis eingeplant wurde.
Es bedarf Softwareumstellungen, Textanpassungen in den Bescheiden, Qualifikation der Beschäftigten, Anpassung von Arbeitsabläufen u.v.m. Zusätzlich ist es erforderlich, sich auf zahlreiche Nachfragen der Leistungsempfänger/-innen einzustellen und neue Prozesse zu proben bzw. zu etablieren. Stephanie Rau (stellv. Bundesvorsitzende der vbba) vertritt diesbezüglich eine klare Position: „Sowohl die Umsetzung des Sanktionsmoratoriums als auch die Entscheidung, ukrainische Flüchtlinge im SGB II-Leistungssystem zu betreuen, gelang unseren Kolleginnen und Kollegen nur durch viel engagierte Arbeit und großer Einsatzbereitschaft. Die vollumfängliche Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 ist aus unserer Sicht zeitlich völlig unrealistisch, birgt Risiken bei der rechtzeitigen IT-gestützten Umsetzung und muss um mind. 6 Monate verschoben werden. Damit sind explizit nicht die nötigen Anpassungen der Regelsätze gemeint.“, so Rau.
Wir fordern die politisch Verantwortlichen daher auf, in der Debatte zur Einführung des Bürgergeldes dafür zu sorgen, dass rechtssicheres Arbeiten in den Jobcentern möglich ist und vernünftige Arbeitsbedingungen vorherrschen. Erst damit wird man auch dem politischen Ziel gerecht, Verbesserungen für die Leistungsberechtigten zu erreichen.