Ihre Gewerkschaft
20.02.2017

Einkommensrunde der Länder 2017:

Einigung in der dritten Verhandlungsrunde

Die Einkommensrunde 2017 für die Landesbeschäftigten ist beendet. Am 17. Februar 2017 hat sich der dbb mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in der dritten Verhandlungsrunde nach zweitägigen intensiven Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Ein-kommensrunde 2017 geeinigt. In der konstruktiv und zielorientiert geführten dritten Verhandlungsrunde kam es zu einem für beide Seiten tragfähigen Ergebnis.

Vor Ort in Potsdam wurde das Verhandlungsergebnis von der Bundestarifkommission (BTK) des dbb vertreten durch die Kollegin Heidrun Osang und Karsten Staß für die vbba ausführlich diskutiert und einstimmig beschlossen. Was durchsetzbar war, haben wir durchgesetzt.

 

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

Lineare Entgelterhöhung

Die Tabellenwerte erhöhen sich im Volumen um insgesamt 4,35 %.  Das geschieht in folgenden Schritten: 

  • ab 1. Januar 2017: Einkommenserhöhung 2 %, mindestens jedoch 75 Euro für EG 1-8, EG 9 (Stufen 1-3), EG 10-12 (Stufe 1), EG KR 3a, 4a, 7a, EG KR 8a (Stufen 1-5), EG KR 9a (Stufen 3-4), EG KR 9b (Stufe 3)
  • ab 1. Januar 2018: Einkommenserhöhung 2,35 % (Azubis 35 Euro)
  • Azubis: Hier beinhaltet der jeweilige Betrag die gewerkschaftliche Forderung nach einem Lernmittelzuschuss. 

Die Laufzeit beträgt 24 Monate.

Insgesamt gibt es einen spürbaren Zugewinn, der auch Anschluss an die Ergebnisse des übrigen öffentlichen Dienstes hält.

 

Auszubildende

Die Ausbildungsentgelte werden rückwirkend zum 1. Januar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro erhöht und ab Januar 2018 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 35 Euro. Die Forderung des dbb nach Übernahme der Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber wurde hierin integriert. Die zum Dezember 2016 ausgelaufene Übernahmeregelung wird wieder in Kraft gesetzt. Künftig beträgt der Urlaubsanspruch nicht mehr 28 Tage, sondern 29 Tage.

Einführung der Stufe 6

In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird eine neue Stufe 6 eingeführt. Dies geschieht in zwei Schritten mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bzw. 1. Oktober 2018. Beschäftigte in der „kleinen Entgeltgruppe 9“, für die die Stufe 4 Endstufe ist, erhalten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 jeweils Erhöhungsbeträge zum bisherigen Tabellenentgelt, sofern denn fünf Jahre in Stufe 4 erfüllt sind. 

Weiterentwicklung der allgemeinen Entgeltordnung

Die Entgeltordnung zum TV-L wird überarbeitet. Hierzu haben dbb und TdL eine Prozessvereinbarung über die zu führenden Tarifverhandlungen geschlossen. Die Verhandlungen sollen im Jahr 2018 abgeschlossen sein, damit in der kommenden Tarifrunde mit den Ländern über eine Inkraftsetzung der dann geeinten Änderungen entschieden werden kann. 

Weitere Informationen

Da die Tarifeinigung sehr komplex ist, verweisen wir für Details auf die Anlagen. Weitere Infos zum Abschluss der Einkommensrunde finden Sie zudem unter www.dbb.de

 

Bewertung

Durch die linearen Erhöhungen von 2,0 Prozent (ab 1.1.2017) und 2,35 Prozent (ab 1.1.2018), den Mindestbetrag von 75 Euro und die Ausweitung der Erfahrungsstufe 6 auf alle Entgeltgruppen haben die Gewerkschaften bei der Bezahlung nachhaltige Verbesserungen erreicht. „Alle drei Punkte sind enorm wichtig für die Fachkräftegewinnung und die Konkurrenzfähigkeit des Landesdienstes auf dem Arbeitsmarkt“ so der dbb Verhandlungsführer Willi Russ.

Die vbba fordert, zeitnah die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifkompromisses auf die Landes- und Kommunalbeamten.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die lineare Entgelterhöhung ein gutes Ergebnis darstellt und zu begrüßen ist.

 

vbba-Tarif vom 20.02.2017 (PDF)