• Fahrplan zum operativen Übergang
• BA der Zukunft – verschiedene Teilkonzepttests
• Einführung des BA-Reiseservice zur Beantragung, Genehmigung, Abrechnung von Dienstreisen
• Neuausrichtung des Datenqualitätsmanagements
• …
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der bundesweit deutlich sinkenden Inzidenzwerte (wenn auch regional sehr unterschiedlich) wird aus Politik und Gesellschaft der Druck auf die BA größer, die Dienststellen wieder für einen regelmäßigen persönlichen Kundenkontakt zu öffnen. Auch aus fachlichen Gründen besteht teilweise eine Notwendigkeit für mehr persönliche Kontakte.
Dem HPR erläuterte der Vorstand Regionen Daniel Terzenbach die nächsten geplanten Schritte im operativen Übergang. Dabei werde die BA aber auch weiterhin den Gesundheitsschutz der Beschäftigten berücksichtigen – gerade, weil für viele noch kein Impfschutz besteht. Die BA möchte Beidem gerecht werden – dem Gesundheitsschutz und dem Kundeninteresse. Es ist deshalb ein Stufenfahrplan bzw. ein Schritt-für-Schritt-Vorgehen geplant. Die Veröffentlichung des operativen Fahrplans ist mit einem Vorstandsbrief in Kürze vorgesehen.
Die BA hält am Prinzip der Freiwilligkeit bei persönlichen Gesprächen fest. Es bleibt beim Grundsatz des terminierten Zugangs, bei dringenden Kundenanliegen soll ein persönliches Gespräch (unter Beachtung des Gesundheitsschutzes) ohne eine vorherige Terminvereinbarung ermöglicht werden. Kunden werden gebeten, eine FFP2-Maske zu tragen und einen negativen Corona-Test vorzulegen oder zu machen.
Nach unserer Auffassung sollten die Dienststellen über ihren Sicherheitsdienst den Kundinnen und Kunden, die diesen Bitten nicht nachkommen, konsequent den Zutritt verweigern und auf die alternativen telefonischen und digitalen Zugangskanäle verweisen.
Nach Rückmeldung aus der Zentrale scheitert die (weitere) Beauftragung von Sicherheitsdiensten nicht an der Finanzierung, ggf. sind Umschichtungen vorzunehmen. Sollten Dienststellen aus finanziellen Gründen keinen Sicherheitsdienst (mehr) beauftragen, bitten wir um entsprechende Hinweise.
Die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung ist bis 30.06.2021 befristet, in welcher Form eine Verlängerung erfolgt, ist aktuell nicht bekannt. Unabhängig davon wird die BA auch weiterhin auf die Möglichkeiten von Homeoffice setzen, bis Ende 2021 sind knapp 62.000 parallele Zugänge in das BA-Netz möglich.
Aufgrund des weiterhin eingeschränkten persönlichen Zugangs werden die regionalen Rufkreise weiterhin (vorerst bis 30.09.2021) angeboten. Wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – je nach örtlicher Ausgestaltung – es hier zu einer deutlichen Zunahme der Belastungen der Kolleginnen und Kollegen kommen wird. Persönlicher (ggf. schwierigerer) Kundenkontakt – ggf. auch in Geschäftsstellen, die Durchführung der Ident-Prüfungen und Sicherstellung der dezentralen Rufkreise - alles zusammen geht nicht. Hier muss die BA Prioritäten setzen – und auch klarstellen, was nachrangig zu erledigen ist.