Als neues Mitglied im HPR begrüßen wir Herrn Bernhard Knauer, Agentur für Arbeit Weiden.
Er wird die vbba-Fraktion in den Ausschüssen Nr. 3 (Markt und Integration) und Nr. 6 (Allgemeine IT-Angelegenheiten und Infrastruktur) tatkräftig unterstützen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Im September befasste sich der Hauptpersonalrat u.a. mit folgenden Themen:
Kantinenrichtlinien der BA
Nach langen Verhandlungen liegen nun die neuen Richtlinien für den Betrieb von Kantinen vor. Es wurde eine Grundlage geschaffen, um in dezentraler Verantwortung moderne und tragfähige Kantinenkonzepte vor Ort bereitzustellen. Diese bilden die Grundlage für eine moderne und gesunde Gemeinschaftsverpflegung. Weitgehende Übergangslösungen für den Kantinenbestand ermöglichen eine sukzessive und wirtschaftliche Anpassung der bisherigen Konzepte. Bestehende Dauerbeschäftigungen können aufrechterhalten werden, für befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es einen Übergang von bis zu 18 Monaten längstens bis 30.09.2018.
Einführung einer digitalen Abwesenheitsplanung – Mitarbeiterportal
Die viel umstrittene Einsichtsmöglichkeit in den sogenannten Teamkalender innerhalb des Mitarbeiterportals wurde vorläufig eingestellt und soll erst dann wieder zur Verfügung stehen, wenn alle Abwesenheiten einheitlich abgebildet werden. Eine Rückverfolgung über Jahre wird es dann nicht mehr geben.
Office-Produkte in Verbindung mit Visual Basic Entwicklungen im Rahmen der Erstellung dezentraler Lösungen auf den Systemen der BA
Bereits im März dieses Jahres wurde die Erstellung, Verbreitung und Nutzung dezentraler Softwarelösungen neu geregelt. Diese Weisung wird aufgehoben und mit erforderlich gewordenen Klarstellungen, redaktionellen Anpassungen und dem ausdrücklichen Hinweis auf die Regelungen zur Dienstvereinbarung IKT neu aufgelegt. Sollte eine Geschäftsführung neben den zentral zur Verfügung gestellten Softwarelösungen eine dezentrale Lösung anstreben (um ggf. weitere Auswertungen von Daten vorzunehmen), sind die Vorgaben dieser Weisung zu beachten und die Gleichstellungsbeauftragten und Personalvertretungen incl. der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in den Prozess einzubinden.
Operative Handlungsfelder sowie Aktivitäts- und Umsetzungspläne in FIS (Führungsinformationssystem
Aktivitäts- und Umsetzungspläne dienen der Umsetzung der Geschäftspläne in den Agenturen. Zur Nachhaltung im Rahmen der Anwendung FIS steht eine Erweiterung des Verfahrens zur Verfügung. Die Nutzung dieses „Tools“ ist als Angebot zu betrachten. Die Nachhaltung ist regelmäßig ein Thema der Performance-Dialoge.
Datenraum BISS „Reha Kundenbestand“
Neue Auswertungen für die Teams Reha werden zur Verfügung gestellt. Die Besonderheit hier besteht in der Vergabe von Zugriffsrechten, die ausschließlich an Endanwender und Power User des Reha-Teams vergeben werden. Aus Datenschutzgründen kann dieser Datenraum nicht von RD und/oder Zentrale genutzt werden.
Externer Zugriff auf das BA-Intranet für langzeitabwesende Beschäftigte
Langzeitabwesende Beschäftigte können auf Antrag den Zugriff auf das BA-Intranet und auf die Stellensuche E-Recruiting-Portal erhalten. Der Personenkreis der Langzeitabwesenden wurde erweitert u.a. auf Beschäftigte die länger als 6 Wochen erkrankt sind. Das Angebot kann als mögliches Maßnahmeangebot i. R. von BEM durch das Integrationsteam angeboten werden. Über die Möglichkeiten der Nutzung wird innerhalb von Dienstbesprechungen informiert. Ein Zugriff auf dienstliche Ablagen und Fachverfahren sowie auf Outlook ist nicht möglich. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Geplante Veröffentlichung einer Information über den Ausgangskanal zur Erforderlichkeit der Gremienbeteiligung im Kontext BISS
Mit dieser Veröffentlichung stellt die Zentrale die maßgeblichen Beteiligungserfordernisse bei der Anwendung von Auswertungen nach dem Verfahren BISS klar. Vom HPR mitbestimmte vorprogrammierte Auswertungen (sogen. Schablonen) werden über eine Austauschplattform zur Verfügung gestellt. Viele operative Fragestellungen werden hiermit abgedeckt. Sobald eine regelmäßige Nutzung dieser Schablonen von den Regionaldirektionen und/oder Agenturen vorgegeben werden, ist der Bezirkspersonalrat bzw. der Personalrat zu beteiligen. Das gesamte Verfahren zur Beteiligung ist allerdings bei der Erstellung von zusätzlichen Auswertungen (Schablonen) in den Regionaldirektionen und Agenturen zu beachten.