Ihre Gewerkschaft
08.08.2018

August-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der HPR-Sitzung im August waren u.a. das Handbuch Personalrecht/Gremien, die Erprobung des neuen Reiseservices im Mitarbeiterportal sowie die Videoberatung im Aufgabengebiet Kinderzuschlag der Familienkassen.

Vorab informiert die vbba-Fraktion über die neuen Entwicklungen zu den Themen:

  • Schutz der Beschäftigten: Die Verwaltung hat im Handbuch Personalrecht/Gremien (HPG); Abschnitt 1.7 Rechtsschutz für die Beschäftigten wesentliche Änderungen vorgenommen: Zum Schutz der Beschäftigten vor negativen Folgen wurde eine allgemeine Regelung aufgenommen. Hierbei geht es u.a. um Erstattung von Strafanzeigen, Durchführung von Löschanträgen bei domain-Betreibern von sozialen Medien.
    Gewährung von Rechtsschutz durch die BA unabhängig davon, ob die/der Betroffene über z.B. private Rechtsschutzversicherung einen Rechtsschutz erreichen könnte und ob ihr/ihm die Verauslagung der Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes zugemutet werden könnte.
    Die finanzielle Unterstützung wurde erheblich verbessert: den Beschäftigten wird kein zinsloses Darlehen mehr gewährt, sondern die nachgewiesenen notwendigen Kosten werden grundsätzlich durch die BA getragen. Eine Rückerstattung der Kosten durch die/den Beschäftigten ist z. B. bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln vorgesehen.
  • Hinsichtlich der „Kantinenrichtlinien“ können wir derzeit noch nicht zu den eingegangenen Hinweisen Stellung beziehen, da bisher aus der Führung keine „Antworten“ vorliegen. Der HPR wird nunmehr schriftlich seine Bedenken vortragen. Wir werden weiter über den Vorgang informieren.
  • Die Vorlage zur Flächeneinführung „Lebensbegleitenden Berufsberatung, Teil: Beratung vor dem Erwerbsleben“ ist dem HPR für die September-Sitzung angekündigt.

Handbuch Personalrecht/Gremien (HPG) Anschnitt 1.2: Dienstpostenausschreibung und Bewerberauswahl

Neben redaktionellen Änderungen wurden folgende Überarbeitungen vorgenommen:

  • Die Ausschreibung von befristeten Dienstposten wurde präzisiert,
  • Der bei der letzten Überarbeitung versehentlich gestrichene Hinweis, dass nach § 165 S. 3 SGB IX eine Einladung schwerbehindere Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungstermin entbehrlich ist, wenn die Eignung offensichtlich fehlt, wurde wieder aufgenommen.
  • Der Katalog der Fallgestaltungen, in denen auf eine Dienstpostenausschreibung verzichtet werden kann, wurde um den erstmaligen Ansatz nach erfolgreichem Abschluss eines Förderstudiums ergänzt.

Mit den Änderungen werden externe und interne Ausschreibungen nunmehr gleichgeschaltet.

Weiterentwicklung ERP-Personal und des Mitarbeiterportals (ESS/MSS) – Erprobung des neuen Reiseservice (Einsatz am 09.07.2018)

Die Einführung des neuen Reiseservice wird mit einer Erprobung der neuen Systemunterstützung und der teilweise neuen Abläufe im Rahmen eines Konzepttests zum Verwaltungszentrum zum 15.08.2018 und am Standort Nürnberg zum 10.09.2018 gestartet. Der elektronische Außendienstplan steht uneingeschränkt weiterhin zur Verfügung.

Im Rahmen des Konzepttests werden Erfahrungsberichte dem beteiligten Beschäftigen zum Reiseservice eingeholt, um über die später im Jahr geplante Einführung des Reiseservice entscheiden bzw. etwaige geeignete Optimierungen frühzeitig initiieren zu können.

Einführung der Videoberatung im Aufgabenbereich Kinderzuschlag in den regionalen Familienkassen

Nach der Erprobungsphase in den Familienkassen Bayern Süd, Nord und Niedersachsen-Bremen soll die Videoberatung KIZ ab 03.09.18 bundesweit in allen 14 regionalen Familienkassen von allen Fachkräften KIZ durchgeführt werden. Die Fachkräfte sollen durch ein dezentrales Schulungsangebot gezielt inhaltlich und kommunikativ vorbereitet werden.

Da die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Videoberatung durch die Kundinnen und Kunden häufig nicht gegeben sind (technische Basis ist Microsoft Skype for Business), erfolgte die Videoberatung in der Erprobungsphase zu 91% über sogenannte Kiosksysteme vor Ort. Dabei handelt es sich um spezielle Diskretionsräume in ausgewählten Familienkassen. Diese Kiosksysteme werden zur Flächeneinführung in jeweils zwei Standorten der einzelnen regionalen Familienkassen eingerichtet.

Der HPR hat ausdrücklich gefordert, dass die Videoberatung als Ergänzung des Beratungsangebotes für die KiZ-Kundinnen und -kunden zu verstehen ist und zwar für den Fall, dass räumlich oder terminlich kein Berater/In vor Ort verfügbar ist. Eine Priorisierung in der Kundensteuerung - wie ursprünglich vorgesehen - wurde verworfen, sodass grundsätzlich gilt: Der Kunde kann seinen gewünschten Beratungskanal individuell unter Berücksichtigung der vorhandenen organisatorischen Gegebenheiten auswählen.

 

vollständige Information vom 08.08.2018 (PDF)