Ihre Gewerkschaft
06.09.2018

September-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der September-Sitzung waren u.a. die Erhöhung und Verteilung der Einstellungsquoten für Nachwuchskräfte für das Einstellungsjahr 2019, die Erprobung der Einsteuerung von online Arbeitssuchendmeldungen in die Eingangszonen, das Fachliches Berechtigungskonzept der Auswertungsplattform BISS und die Aufhebung der Weisung zur Kontingentierung der Telearbeitsplätze.

Vorab Informationen über neue Entwicklungen in den Themen:

  • Vorgelegt wurden dem HPR Regelungen zur Flächeneinführung und fachlichen Umsetzung der Lebensbegleitenden Berufsberatung, hier: vor dem Erwerbsleben. Leider hat uns das angekündigte Fachkonzept incl. Personalkonzept bisher nicht erreicht. Als Kenntnisnahme wurde in der HPR-Sitzung das Qualifizierungskonzept vorgelegt. Somit konnte der HPR über diese geschäftspolitisch wichtige Organisationsregelung weder zur Organisation noch zur arbeitgeberseitigen Bewertung von Dienstposten Entscheidungen treffen. Diese Vorgehensweise wird der HPR aufs Schärfste gegenüber dem Vorstand der BA kritisieren. Wir werden weiter berichten.
  • Schutz der Beschäftigten: Die Verwaltung hat im Handbuch Personalrecht/Gremien (HPG); Abschnitt 1.7 Rechtsschutz für die Beschäftigten wesentliche Änderungen vorgenommen und nunmehr auch veröffentlicht. Im Zuge der Digitalisierung und damit der Öffnung weiterer Online-Kanäle ist es jedoch zwingend erforderlich, die Dienstvereinbarung zur Nutzung der Informations-Technologie sowie die neu einzuführenden Portale und Anwendungen einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Dies mit dem Ziel, die Kolleginnen und Kollegen vor missbräuchlichen Veröffentlichungen zu schützen. Mit dem Thema wird sich der HPR in den nächsten Monaten intensiv beschäftigen.
  • Hinsichtlich der „Kantinenrichtlinien“ liegt zwischenzeitlich eine Antwort der Zentrale vor. Vorschläge zur konzeptionellen Weiterentwicklung werden in den nächsten Tagen u. a. aufgrund einer durchgeführten bundesweiten Markterkundung unter Beteiligung des HPR erarbeitet. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.
  • Unter Aktuelles wurde am 20.08.2018 das Schreiben der Zentrale, QUB 2, mit dem Titel „Optionaler Einsatz von Zweitmonitoren in den Operativen Services“ veröffentlicht. Die Ausstattung ist individuell zu betrachten und im Rahmen des IT-Budget möglich. Verwundert ist der HPR allerdings über die Eingrenzung auf den Operativen Service. Weitere Organisations-Einheiten (zum Beispiel Famka) und ggf. Einzelfälle sind nach unserer Auffassung nicht auszuschließen.
Erhöhung und Verteilung der Einstellungsquoten für Nachwuchskräfte für das Einstellungsjahr 2019

Die Anzahl der Nachwuchskräfte für 2019 steht nun fest. Einzelheiten sind den News der vbba-HJAV-Fraktion zu entnehmen: www.vbba.de/das-sind-wir/vbba-in-der-hjav-der-ba/

Erprobung der Einsteuerung von online Arbeitssuchendmeldungen in die Eingangszonen

In den letzten Monaten traten zunehmend Ungleichgewichte innerhalb des Kundenportals zwischen verschiedenen Eingangszonen der Agenturen bzw. der jeweiligen Geschäftsstellen auf. Zudem gingen persönliche Vorsprachen zur Datenerfassung u.a. durch die vermehrte Nutzung der Online-Medien (z.B. E-Mail, Online-Arbeitssuchendmeldung, eServices) zurück. Damit ergeben sich Verschiebungen auf den Zugangskanälen.

Deshalb möchte die Zentrale gemeinsam mit der RD NSB und deren Agenturen Hameln und Hannover eine 6-monatige Erprobung zur Einsteuerung der Online-Arbeitssuchendmeldung in die Eingangszonen durchführen. Dabei sollen Erkenntnisse für eine bessere Aufgabenverteilung innerhalb des Kundenportals (Eingangszone, Service-Center und damit auch des Online-Zugangs) gewonnen werden. Angestrebt ist eine gleichmäßige Aussteuerung der Belastungssituation sowie die schnellstmögliche Terminierung des Erstgespräches (die sogen. End-to-End-Bearbeitung). Die Erprobung wird ab Oktober 2018 bis März 2019 stattfinden.

Datenraum „Bewerber des Berichtsjahres“ der Auswertungsplattform BISS – Ablösung des DORA-Berichtes 0023

Im Rahmen des Projektes MIDO wird der DORA-Bericht 0023 durch den Datenraum „Bewerber des Berichtsjahres“ abgelöst.

Zum einen sind alle Agenturen für Arbeit hinsichtlich der Zielerreichung bei der Kennzahl „Einmündungsquote SGB II und SGB III“ darauf angewiesen, jede Einmündung zu erfassen. In der Gruppe der Bewerber/innen, die statistisch als „Andere ehemalige Bewerber/innen ohne Angabe eines Verbleibs“ gelten, verbergen sich regelmäßig Einmündungen von nicht unerheblicher Anzahl.

Zum anderen wurde in der Vergangenheit kurz vor dem Berichtsjahreswechsel bei signifikant vielen unversorgten Bewerber/innen der gewünschte Ausbildungsbeginn-Termin (frühester Eintrittstermin) in VerBIS manuell ins nächste Berichtsjahr verschoben, was zur Folge hatte, dass VerBIS die unversorgten Bewerber/innen nicht mehr erkennt (in der Statistik werden sie korrekt gezählt).

Dadurch nehmen sie weder an Stellensuchläufen noch an anderen gezielten Nachvermittlungsaktivitäten teil.

Es ist daher erforderlich, die im Berichtsjahr versorgten Bewerber/innen über diesen Datenraum zu identifizieren.

Fachliches Berechtigungskonzept der Auswertungsplattform BISS

Das fachliche Berechtigungskonzept für BISS wurde datenschutzrechtlich und redaktionell überarbeitet und ergänzt.

In Vorbereitung eines ersten Datenraums für den Operativen Service (OS) werden Verfahrensprofile für Power-User-OS und Endanwender-OS zur Verfügung gestellt.

In einer Agentur für Arbeit dürfen fünf Power-User-AA benannt werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Trennung der Zugriffe bei den operativen Datenräumen und den Datenräumen Reha. Für einen OS dürfen darüber hinaus zwei Power-User-OS benannt werden.

Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich konformen Beantragung und Vergabe von ausgewählten Verfahrensprofilen und Projekten wird ein Sechs-Augen-Prinzip (Sondergenehmigung) im IM Webshop eingerichtet. Diese Sondergenehmigung wirkt unter anderem bei der Beantragung von Reha-Datenräumen.

Gewährleistung der Kassensicherheit im Verfahren ERP-BA

Voraussetzung für eine unbefristete Zustimmung zum Betrieb des Verfahrens ERP-BA war die Senkung der Betragsgrenzen für das Zwei-Augen-Prinzip für Auszahlungs- und Annahmeanordnungen auf einheitlich 500,- Euro.

Im Gegenzug wurde die Prüfquote der zufallsbasierten Stichprobenprüfung (VISA-Prüfung) von 7% auf 5% herabgesetzt.

Mit diesen Maßnahmen wurde verhindert, ein vollumfängliches Vier-Augen-Prinzip einführen zu müssen.

Zahlungsrelevante Daten, die in ein automatisiertes Verfahren übernommen worden sind, dürfen nur weiterverarbeitet werden, wenn sie im Vier-Augen-Prinzip erfasst und freigegeben wurden.

Die geänderten Betragsgrenzen sowie die reduzierte VISA-Prüfung werden zum 01. Oktober 2018 im ERP-System der BA eingeführt. 

Werktägliche Weisung zur Aufhebung der Kontingentierung der Telearbeitsplätze

Die mit HEGA 07/15 bundesweit festgelegte Anzahl der Telearbeitsplätze im Bereich SGB III und der Familienkasse war auf 4.650 festgelegt. Diese Kontingentierung sowie auch die Obergrenze werden nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Agenturen haben damit die Möglichkeit, dieses Instrument der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben eigenverantwortlich für Beschäftigte und Führungskräfte einzusetzen. Erforderliche Hardware wird im Rahmen des dezentralen IT-Budgets verrechnet. Änderungen der Teilnahmevoraussetzungen sind damit nicht verbunden.

Warteliste in BEO für den Sofortzugang mit Lotsenfunktion

Für die Kundensteuerung zum Sofortzugang mit Lotsenfunktion in den Agenturen wird das IT-Verfahren BEO erweitert. Die Kunden können künftig über eine gesonderte

„Warteliste“ in den Sofortzugang gesteuert werden. Für die Vermittlungsfachkräfte im Sofortzugang sind die Kunden nun in „Echtzeit“ sichtbar. Die Erweiterung dient ausschließlich der Kundensteuerung im Tagesgeschäft und steht im Einklang mit den Regelungen zum Mitarbeiter-Datenschutz. D.h. weitere Auswertungsmöglichkeiten entstehen hierdurch nicht und haben keinen Einfluss auf die Kennzahlen der Eingangszonen. Die Nutzung der erweiterten Funktion in BEO wird ab der P83 verpflichtend eingeführt.

Modellerprobung „Weiterentwicklung der Beratung und Anliegensklärung im Operativen Service“

Die genannte Erprobung zur Steigerung der Kundenzufriedenheit bei ausgewählten Kundenanliegen soll ab 01.10.2018 für 6 Monate in den Operativen Services in Cottbus und Magdeburg durchgeführt werden. Die Zusicherungen, auf Tickets des SC an den OS innerhalb von 48 Stunden zu reagieren, konnten bisher nicht immer optimal eingehalten werden. Die Folge ist, dass das Ticketaufkommen stetig weiter steigt. Es sollen während der Erprobung vier definierte Kundenanliegen, zunächst im Bereich Arbeitslosengeld direkt bzw. terminiert an den OS zur Beratung durch Fachkräfte und Fachassistenten weitergeleitet werden. Hierbei geht es um:

  • Leistungsberatung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitslosigkeit bei Minderung der Leistungsfähigkeit
  • Erläuterungen zum Bescheid
  • Erläuterungen zu Nebeneinkommen

Der HPR wird diese Modelerprobung während der Laufzeit nah begleiten.

 

vollständige Information vom 06.09.2018 (PDF)