Juli-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der Juli-Sitzung waren u.a. die Weisung zum Operativen Risikomanagement und Qualitätssicherung, der Personalhaushalt 2019 (SGB II und SGB III), die Methodik zur Personalbedarfsermittlung in der BA sowie die Weisung zur Produktivsetzung der ALLEGRO-Programmversion 19.02.00.

Weisung: Operatives Risikomanagement und Qualitätssicherung

Es wird ein verbindliches Verfahren für die Dienststellen RD, AA (incl. OS und SC) und die ZAV eingeführt. Mit diesem sollen die Dienststellen in regelmäßigen Abständen die Qualitätsrisiken in den Arbeitsfeldern bewerten. Dies dient dem Ziel, die Aktivitäten zur Qualitätssicherung vorwiegend auf Felder mit hohem Risiko auszurichten. Somit bildet das Verfahren zukünftig eine einheitliche Grundlage für die Qualitätssicherung vor Ort.

Im dazugehörendem Rahmenkonzept wird detailliert beschrieben, was unter operativem Risikomanagement zu verstehen ist. Darüber hinaus wird die Kommunikation zwischen Zentrale und RD festgelegt, die im Rahmen der Qualitätssicherung über die identifizierten Risikothemen und ihre Bearbeitung geführt werden soll. Es wird erwartet, dass die RDen ihr Vorgehen sowie die Kommunikation gegenüber den AA dem Rahmenkonzept entsprechend ausgestalten. Für SC und ZAV soll dies entsprechend gelten.

Für die gE sollen damit die bisherigen Weisungen zum Internen Kontrollsystem (IKS) ersetzte werden.

Allgemein ist das Ziel, in den kommenden Jahren einen systematischen und umfassenden Qualitätsansatz zu entwickeln, der auch die Rahmenbedingungen in die Betrachtung einbezieht.

Personalhaushalt 2019: Stellenregelungen in den Rechtskreisen SGB II und SBG III

Erneut sind für den Personalhaushalt 2019 verschiedene Regelungen zu Stellen/Ermächtigungen u.a. aufgrund der Umsetzung von Fachkonzepten, Rückgabe von Stellen für Reinigungskräfte sowie Entzug von kommunalem Personal und Amtshilfekräften erforderlich.

Besonders wird in der hierzu ergangenen Weisung darauf hingewiesen, dass es für den Bereich Dienstleistungen SGB II voraussichtlich Anfang 2020 zu Stellenentzügen im RIM kommen wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Verträge mit den Jobcentern auslaufen, ohne dass eine entsprechende Anzahl von Verträgen verlängert bzw. neu abgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund muss das Portfolio im Bereich Dienstleistungen dringend überdacht bzw. angepasst werden.

Einführung der zentralen SC-Steuerungssoftware Voxtron Communication Center (VCC): Roll-Out Stufe 1 in den Rechtskreisen SGB II, SGB III und FamKa

Die vor der Flächeneinführung des VCC zur Steuerung der Kundenanliegen im SC in der Region Nord durchgeführte Pilotierungsphase ist erfolgreich abgeschlossen. Die Erkenntnisse dieser Pilotierung wurden in den Konzepten für den Flächenrollout berücksichtigt. Dennoch ist es dringend notwendig, das System weiter zu verbessern. Der Rollout soll weitere Erkenntnisse darüber bringen, wo sich Wünsche und Anforderungen verdichten. Eine Einführung in mehreren Tranchen ist aber trotz Verbesserungsbedarf zwingend erforderlich, da die alte Technik den Belastungen der zunehmenden Telefonie nicht mehr gewachsen ist und immer häufiger ausfällt.

Wenn mehrere Regionen mit der neuen Anlage arbeiten, soll ein Workshop für Sehbehinderte stattfinden, um auch für diese Mitarbeitenden Erleichterungen in der täglichen Anwendung zu erreichen.

Zusammen mit der Einführung von VCC wird die Ablösung der bisherigen Telefonplattform durch Skype for Business stattfinden. Damit fallen für sämtliche Mitarbeitende die eigentlichen Telefone weg und alle Funktionalitäten werden über den Bildschirmarbeitsplatzplatz bedient.

Methodik der Personalbedarfsermittlung (PBE) in der BA für die Hauptuntersuchung Teil 2: Planungen zur Durchführung der PBE im SGB III im Untersuchungsbereich OS in der Priorität B

Im nun anstehenden Teil 2 der Untersuchung steht der Operative Service (OS) im Fokus. Die PBE gliedert sich wieder in eine Voruntersuchung mit anschließender Hauptuntersuchung je Teilbereich des OS. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Aspekte Repräsentativität, Belastung der Untersuchungsbereiche, Anonymität der beteiligten Mitarbeiter/innen und die Erzielung valider Ergebnisse. Die Untersuchung ist für den Zeitraum Juli bis Oktober 2019 und Februar bis März 2020 angesetzt. Zur Absicherung der Ergebnisse wird in einigen Teilbereichen die favorisierte Methode durch eine weitere Anwendung abgesichert. Zum Beispiel erfolgt im Teilbereich Alg Plus als größte Untersuchungsgruppe das analytische Schätzverfahren um die Methode „Zeitaufnahme“ ergänzt. Folgende Teilbereiche werden untersucht: Arbeitslosengeld Plus, Kurzarbeiter-, Insolvenzgeld und Altersteilzeitgesetz, Arbeitsmarktdienstleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe/Rehabilitation, Arbeitsmarktzulassung, Kostenzustimmung Förderung der beruflichen Weiterbildung, Jugendwohnheimförderung und Bundesprogramme.

Weisung SGB II zum IT-Verfahren ALLEGRO zur Produktivsetzung der Programmversion 19.02.00

Obwohl sich der HPR nach wie vor nicht in der Beteiligung im Rechtskreis SGB II sieht, wird uns nach der jüngsten Rechtsprechung jede neue Programmversion von Allegro vorgelegt werden. Um die Dynamik der Gesetzesänderungen mitzutragen, gibt es in diesem Bereich 6 Programmversionen im Jahr.

Mit Produktivsetzung der Version 19.02.00 am 22.07.19 wird jetzt die rechtmäßige Erfassung der Fallgestaltung zur temporären Bedarfsgemeinschaft wesentlich erleichtert.

Migration Informationsportal Service Center und FAQ auf MS SharePoint 2013

Das Informationsportal des SC und der Plattform zur Zusammenstellung von Fragen des Kundenportal (FAQ) wird nunmehr auch auf MS SharePoint 2013 umgestellt und die bisherigen Daten zentral migriert. Damit wird für die 46 Webautorinnen und -autoren der SC die Handhabung komfortabler gestaltet. Ein großer Vorteil, neben dem modernen Design, ist es, dass die Arbeit der Autorinnen und Autoren nicht mehr durch eine arbeitsplatzbezogenen Spezialsoftware erfolgen muss. Sie können damit ihren Arbeitsplatz flexibler wählen. Vor Einführung erfolgt eine umfangreiche Einweisung. In der Folge üben sie die Funktion der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Anwenderinnen und Anwender vor Ort aus.

Weitere Themen

Lebensbegleitende Berufsberatung

Dem HPR wurde das Fach- und Organisationskonzept für die Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) – 1.0 Teil 2: Berufsberatung im Erwerbsleben zur Stellungnahme vorgelegt. Damit liegt noch immer kein „Gesamtkonzept“ für den operativen Bereich (KuZ) vor. Nach eingehender Erörterung mit der Verwaltung wird der HPR in Kürze seine Stellungnahme abgeben und entsprechend veröffentlichen. In wenigen Tagen kommen wir auf das Thema zurück.

Personalbedarfsermittlung (PBE) in der BA

Nach Analyse der der Rückmeldungen aus den Workshops unter Hinzunahme der Fallzahlen und weiteren Erhebungen im Personalbereich aus den letzten 3 Jahren konnte festgestellt werden, dass die angewandte Methode (analytisches Schätzverfahren) zu belastbaren und verwertbaren Ergebnissen geführt hat. Diese fließen bereits in die Weiterentwicklung der Organisation des „operativen Bereichs“ und in die Überlegungen zum Haushalt 2020 ein. Die PBE wird mit Teil 2 der Hauptuntersuchung für den Operativen Service fortgeführt (s. unten). Das Gesamtergebnis bleibt abzuwarten.

Kantinenrichtlinien

In den Agenturen Münster, Darmstadt und Celle sollen nun die neuen Möglichkeiten (Kantinen unter 140 Essen) zur Verpflegung der Beschäftigten in den Agenturen erprobt werden. Gespräche mit verschiedenen Anbietern laufen. Um abschließende Ergebnisse zu erlangen, wird die Erprobung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Zu gegebener Zeit werden wir berichten.

Digitalisierung/Automatisierung in der BA

Regelungen zum Schutz des Personals vor Missbrauch und/oder Überforderung befinden sich weiterhin auf dem Verhandlungsweg. Der HPR fordert die größtmöglichen Sicherheiten ein. Das Thema ist sehr komplex und allein die rechtlichen Aspekte sind vielschichtig. Daher sollten sich alle Beteiligten für dieses Thema die notwendige Zeit nehmen.

Bearbeitungsrückstände Reisekosten/Trennungsgeld

Die bereitgestellte Personalmehrung wirkt sich noch nicht auf den Abbau der Rückstände aus. Die Qualifizierungen der „neuen“ Kolleginnen und Kollegen ist angelaufen, jedoch ist ein erheblicher Anstieg der Anträge zu verzeichnen. Eine Entspannung ist deshalb voraussichtlich erst im Spätherbst zu erwarten. Anträge von Azubi sowie auf Abschläge werden vorranging bearbeitet.

 

vollständige Information vom 04.07.2019 (PDF)