April-Ausgabe 2016

Informationen der HPR-Fraktion

Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich im HPR und stellen uns erneut zur Wahl. Unser kontinuierlicher Einsatz zahlt sich für Sie aus. Oft ist es ein langer Weg und wir sind es inzwischen gewohnt, erst ignoriert und erst danach mit unseren fundierten Forderungen ernst genommen zu werden. Oft geschieht das „zufällig“ kurz vor anstehenden Personalratswahlen. Nichts desto trotz haben wir für Sie auch gegen Widerstände erreicht, dass:

 

  • "Q1-Wert Arbeitslosengeld I" nicht mehr im Zielsystem enthalten ist.
  • Der Stellenabbau deutlich gestreckt und reduziert wurde.
  • Die dringend benötigte Amtshilfe in den Internen Services zunächst verlängert wurde.
  • Fehlentwicklungen beim Controlling wiederholt aufgegriffen wurden.

 

Die Themen "Inga-Refinanzierung", "Ersatz der Amtshilfekräfte durch zusätzliche Stellen" und "Stellenhebungen im Bereich der FamKa" werden von der vbba als Gewerkschaft bereits seit geraumer Zeit nachhaltig verfolgt, aber an dieser Stelle können und dürfen wir aus dem Hauptpersonalrat hierzu nicht berichten, da dies - entgegen einschlägiger Veröffentlichungen - dort nicht Thema war. Daher werben wir für Ihre Stimme um diese Forderungen auch im Hauptpersonalrat weiter zu verfolgen - unabhängig vom Wahltermin!

 

Informationen aus der Sitzung des Hauptpersonalrates im April 2016

 

Fachkonzept zur Weiterentwicklung des dezentralen Personalwesens

Das Fachkonzept enthält die folgenden wesentlichen fachlich-organisatorischen Neuerungen:

  • Neuausrichtung und Bündelung der Ausbildung und Qualifizierung (AQua) mit Anbindung des Organisationsbereiches ,,AQua" an die Leiterin Personal bzw. den Leiter Personal

  • Weiterentwicklung der Organisation und Personalstruktur der Bildungs- und Tagungsstätten im Rahmen des lnternen Service (u.a. Neuregelung der Dienst- und Fachaufsicht, Aufbau von Kompetenzzentren für den Rechtskreis SGB ll)
  • Unterstützung der Aufgabenerledigung der Gleichstellungsbeauftragten durch personelle Ausstattung
  • Anpassung und Weiterentwicklung der Dienstpostenstruktur im lnternen Service Personal

 

Das Fachkonzept tritt am 01.05.2016 in Kraft. Zugleich werden die bisherigen Fachkonzepte des lnternen Service Personal und der lnternen Bildungsorganisation (soweit noch gültig) aufgehoben.

 

Die vbba-HPR-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit dem neuen Dienstposten "Erste Fachkraft Ausbildung und Qualifizierung (AQua) im lnternen Service" klare Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Zu kritisieren ist hingegen die Umwandlung des Dienstpostens "Fachausbilder" in eine Schwerpunktaufgabe, die Dienstposteninhabern des operativen Bereiches zusätzlich (zu 50 %) übertragen wird. Dies stellt aus Sicht der vbba keine Lösung dar, die der Bedeutung der Aus- und Weiterbildung gerecht wird.

 

Leider obliegt dem HPR hier kein "starkes" Beteiligungsrecht, welches uns ermöglicht hätte, eine andere Lösung durchzusetzen. Dies betrifft auch, die nach wie vor zu bemängelnde personelle Unterausstattung der IS.

Weisung/Information "Individuelle Lernbegleitung - ein Instrument der Qualifizierung"

Die individuelle Lernbegleitung als lnstrument der Qualifizierung wird rechtskreisübergreifend institutionalisiert.

 

lm Rahmen des klassischen Qualifizierungsangebotes unterstützt die individuelle Lernbeglei- tung den Transfer von Qualifizierungsinhalten in den beruflichen Alltag. So dient die individuelle Lernbegleitung der Bearbeitung weiterer Lernvorhaben der Beschäftigten am Arbeitsplatz, bspw. im Rahmen von Einarbeitungsprozessen. Beschäftigte lernen arbeitsintegriert, d.h. direkt an ihrem Arbeitsplatz, während der Ausübung ihrer alltäglichen Aufgaben.

 

Beschäftigte, die eine spezielle Qualifizierung für die Aufgaben der individuellen Lernbeglei- tung durchlaufen haben, unterstützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Lernen im Arbeitsalltag. Die individuelle Lernbegleitung findet zwischen der Lernbegleiterin oder dem Lernbegleiter und der oder dem einzelnen Mitarbeitenden statt.

 

Die individuelle Lernbegleitung ist ein Qualifizierungsangebot für die Beschäftigten. Die lni- tiative für die lnanspruchnahme geht daher - insbesondere bei individuellen Bedarfen - in der Regel von der bzw. von dem Mitarbeitenden selbst aus und wird mit der Führungskraft ab- gestimmt. Bei institutionellen Bedarfen wird die individuelle Lernbegleitung bereits in dem jeweiligen zentralen Qualifizierungsprogramm vorgesehen.

 

lnformationen zu Aufgaben und Rollen in der individuellen Lernbegleitung sind der Weisung zu entnehmen.

 

Als Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter kommen alle Beschäftigten in Betracht, die die Kompetenzanforderungen mindestens der Tätigkeitsebene lV erfüllen und denen auch ein entsprechender Dienstposten übertragen ist (bspw. Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte). Damit die individuelle Lernbegleitung künftig flächendeckend eingesetzt wird, sind Beschäf- tigte aus den Arbeitsagenturen und besonderen Dienststellen als Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern zu qualifizieren.

Regelung der Flächeneinführung der elektronischen Akte (eAkte) im RK SGB II

Der Hauptpersonalrat vertritt, nach wie vor, die Auffassung, dass bei vergleichbaren Arbeitsaufgaben in den unterschiedlichen Rechtskreisen auch gleiche Arbeitsbedingungen vorherrschen sollten. Das BMAS erlaubt in den gemeinsamen Einrichtungen ausdrücklich den Einsatz von zwei Bildschirmen bei der Arbeit mit der eAkte. Dies kommt aus HPR-Sicht nicht in Betracht, da Stellungnahmen der Fachdienste nahelegen, dass dies arbeitsmedizinisch nicht unbedenklich ist. Aus diesem Grund, sahen wir uns nicht in der Lage, der geplanten Einführung der eAkte in den Jobcentern (gE) zuzustimmen.

 

vollständige Information vom 08.04.2016 (PDF)