06.02.2020

Februar-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

In der Sitzung im Februar erhielten die HPR-Mitglieder durch das Mitglied des Vorstandes der BA, Frau Christiane Schönefeld,

einige Einblicke in die Überlegungen zur Initiative „BA der Zukunft“.

 

Der Vorstand der BA hat diese ins Leben gerufen, um die Bundesagentur für Arbeit auf Dauer zukunftssicher zu machen, flexibel auf die Anforderungen an den Arbeitsmarkt zu reagieren, den Kundinnen und Kunden auf ihre Fragen zeitnah Antworten zu geben und hierbei auch die Kolleginnen und Kollegen mitzunehmen.

Für dieses Vorhaben ist eine Intranet-Plattform eingerichtet, auf der alle Schritte transparent dargestellt werden sollen. Also sollten wir alle dort immer mal wieder „hineinschauen“.

Nachtrag zu unseren Informationen aus Januar 2020

Flächenpräsenz in der Arbeitslosenversicherung:
Die im Januar angekündigte Weisung wurde nochmals geschärft und soll nun in Kürze veröffentlicht werden.

Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die bestehenden Regelungen zur Flächenpräsenz (BA VOR ORT) den Kundebedarfen und lokalen Rahmenbedingungen immer weniger gerecht werden.

Mit dieser Weisung erhalten die Agenturen für Arbeit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität, um den Kundinnen und Kunden ein verlässliches Dienstleistungsangebot in ihren Geschäftsstellen bereitstellen zu können. Das Dienstleistungsangebot der Hauptagenturen bleibt von dieser Weisung unberührt.

Diese Weisung ersetzt die Vorschriften aus dem „Fachkonzept für die Reorganisation kleiner Geschäftsstellen im Rechtskreis SGB III“ (BA VOR ORT). Die darin enthaltenen Regelungen zu Aufgaben und Qualifizierung die Fachkraft für Orientierung und Vermittlung betreffend, gelten unverändert fort.

  1. In Geschäftsstellen mit mindestens 5 Mitarbeitenden wird ein Mindestdienstleistungsangebot für den unterminierten Zugang an 3 Tagen mit 15 Stunden pro Woche garantiert.
  2. Bei weniger als 5 Mitarbeitenden entscheiden die Agenturen für Arbeit vor Ort, wie sie trotzdem ein professionelles Dienstleistungsangebot im Sinne der Kundinnen und Kunden ausgestalten können.
  3. Die Fachkraft für Orientierung und Vermittlung (FOV) kann auch in größeren Geschäftsstellen (bis unter 26 Mitarbeitenden) eingesetzt werden.

Verlängerung der Erprobung der Online-Terminvergabe (OTV) anhand des Prozesses der Online-Arbeitssuchend (ASU)-Meldung in den Agenturen Essen, Heilbronn, Bad Oldesloe

Nach mittlerweile über 800 gebuchten Online-Terminen sind die Kunden weiterhin sehr zufrieden mit der angebotenen Terminierungsmöglichkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen aber, dass gewisse technische Anpassungen vor einer Flächeneinführung vorgenommen werden müssen, um Prozessabläufe zu optimieren. Diese notwendigen Anpassungen sind identifiziert und werden mit den Programmversionen 01 und 02 umgesetzt. Die Wirkung soll zunächst in den Erprobungsagenturen überprüft werden, daher soll die Erprobung bis Ende 2020 verlängert werden. Eine mögliche Verzahnung der Erprobung OTV mit der Erprobung Online-Lotse befindet sich aktuell in Prüfung.

Wichtiger Hinweis März 2020 für die Familienkasse – Verfahrensänderung bei Ablauf des Befristungsgrundes A (Schulausbildung)

Zur gleichmäßigeren Verteilung der Posteingänge und damit zur Reduzierung der saisonalen Spitzen in den Monaten Juni bis Oktober werden die Kindergeldberechtigten in Fällen mit Befristung A bereits in den Monaten März, April und Mai angeschrieben. Die Schreiben mit eigenem Zugangscode für das Kindergeld-Online-Portal werden maschinell vom Fachverfahren KiWi versandt. Die Rückmeldungen werden daher zum Großteil über das Online-Portal erwartet. Ergänzend wird mit der Programmversion P 01 (16.03.20) in der Registerkarte für das jeweilige Kind ein neues Feld „geplant nach Befr.-Grund“ eingeführt, das genutzt werden kann, wenn Rückmeldungen ohne Nachweise eingehen.

ERP Klärliste für Arbeitsanstöße im Inkasso

Bisher basiert die Postverteilung im Inkasso-Service auf einer Excel-Lösung. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Arbeitsanstöße und die Clusterung erfolgt manuell.

Zur Programmversion 01 (März 2020) soll nun eine ERP-Klärliste für inkassorelevante Bearbeitungshinweise bereitgestellt werden. Damit einhergehend soll auch die Verteillogik geändert werden. Derzeit werden die Arbeitsanstöße entsprechend der Endziffer der Vertragsgegenstände verteilt, zukünftig nach Endziffer des Geschäftspartners. Das hat den Vorteil, dass der Geschäftspartner mit allen darunterliegenden Vertragsgegenständen immer vom gleichen Team bearbeitet wird.

Über ein Berechtigtenkonzept wird sichergestellt, dass nur die Teamleiterebene Einblick in sämtliche Arbeitsvorräte erhält und im Rahmen ihrer Steuerungs- und Leitungsfunktion lesen und bearbeiten kann.  Einzelkontrolle ist ausdrücklich nicht gestattet.

Weitere Ausbaustufen sind geplant. Stufe 2 (voraussichtlich ab Juli 2020) soll die Bereitstellung von Poststücken, E-Mails, Faxen und ausgewählten Arbeitsanstößen beinhalten. Zeitgleich ist geplant ein Teamleitermonitoring (als Steuerungsinstrument) und ein Rückstandsmonitoring zur Verfügung zu stellen. Diese Ausbaustufe ist aber noch nicht Teil dieser Beteiligung und wird gesondert vorgelegt.

 

vollständige Information vom 06.02.2020 (PDF)