Bereits seit geraumer Zeit sind die Wegstreckenentschädigungen bei Bund und Ländern angesichts der Aufwendungen für Erwerb, Unterhalt und Betrieb eines Kraftfahrzeuges auch in der „unteren Mittelklasse“ nicht mehr kostendeckend.
Darin sind sich Experten und Fachorganisationen einig. Mit dem explosionsartigen Anstieg der Kraftstoffkosten ist eine deutliche Erhöhung der „KM-Pauschale“ nunmehr dringend notwendig.
Dies gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen in der BA und in den Jobcentern, die Dienstgeschäfte beispielsweise bei Arbeitgebern, in Schulen, bei Netzwerkpartnern oder in Bildungsstätten wahrnehmen.
„In der Praxis wissen wir, dass die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges nicht nur zum Zielort führt, sondern gerade im ländlichen Raum eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung überhaupt erst ermöglicht“, stellt der vbba-Bundesvorsitzende Waldemar Dombrowski klar.
Bei Betrachtung der unterschiedlichen Regelungen von Bund und den einzelnen Ländern fällt eine Vielfalt auf, die willkürlich erscheint. Für alle Regelungen gilt zudem, dass die jeweilige Wegstreckenentschädigung nicht kostendeckend ist.
Der dbb-Bundesvorstand hat sich deshalb in seiner Sitzung am 15. März für eine deutliche Erhöhung der Wegstreckenentschädigungen ausgesprochen, die von den politisch Verantwortlichen umgehend auf den Weg gebracht werden muss! „Es darf nicht sein, dass die durch Nutzung des eigenen KFZ realisierte Effizienzsteigerung von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen auch noch selbst finanziert werden soll“, macht Waldemar Dombrowski die kritische Situation deutlich.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass es eine Verpflichtung zum Einsatz des eigenen Fahrzeuges nicht gibt!
Die Überlegungen zur Reduzierung von Fahrerstellen und Dienstkraftfahrzeugen sehen wir sehr kritisch. Diese Überlegungen sollten bis auf Weiteres von der Tagesordnung genommen werden!
Angesichts der steigenden Corona-Inzidenzwerte dürfte eine weitgehend komplette Normalisierung der Lage und der Fahrgewohnheiten/Fahrnotwendigkeiten erst in 2023 erfolgen. Deshalb sollte eine erneute „Aufschreibung“ bei unseren Fahrerinnen und Fahrern erst Mitte 2023 beginnen!
Ferner ist die steuerrechtliche „Kilometerpauschale“ für beruflich bedingte Fahrten zur Arbeitsstätte (Werbungskosten) ebenfalls deutlich zu erhöhen.