Ihre Gewerkschaft
05.11.2018

Qualifizierungschancengesetz

Weiterentwicklung zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung

Stehen wir vor der Renaissance der modifizierten Funktion des Arbeitsberaters?

Der digitale und demografische Strukturwandel stellt das erfolgreiche deutsche Wirtschafts- und Sozialmodell vor neue Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund befindet sich das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“ in der Beschlussfindung im Bundestag und Bundesrat.

Nach derzeitigem Stand soll es zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Das Gesetzesvorhaben sieht vor:

  • Die Stärkung der Beratungsleistung („…Berufsberatung, Weiterbildungsberatung, Qualifizierungsberatung…“) für Arbeitsuchende, Arbeitslose und beschäftigte Arbeitnehmer/-innen.
  • Eine verbesserte Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, auch in der Grundsicherung.
  • Einen erweiterten Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung („…erweiterte Rahmenfrist, Verlängerung der Sonderregelung der verkürzten Anwartschaftszeit…“).
  • Die Senkung des Beitragssatzes und der Sozialversicherungspauschale.

Als Fachgewerkschaft begrüßen wir die Verbesserung und Erweiterung des Dienstleistungsangebotes. Jedoch ergeben sich verschiedene Herausforderungen und Fragestellungen, die die Grundsatzkommission 1 wie folgt formuliert:

Insbesondere die Stärkung der verpflichtenden Beratungsleistung für Arbeitsuchende und beschäftigte Arbeitnehmer/-innen wird angesichts des kurzen Zeitfensters bis zur Umsetzung eine schnelle Anpassung der Prozesse und hohe Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern stellen.

  • Wie wird die notwendige Qualifizierung – insbesondere zu den technikbedingten Veränderungen von Berufstätigkeiten - aktuell und nachhaltig sichergestellt?
  • Durch wen (TUK) werden die beschäftigten Arbeitnehmer/innen und die betroffenen Arbeitgeber zukünftig beraten?
  • Wer führt die verpflichtende Berufsberatung von Arbeitsuchenden durch?
  • Berücksichtigt die Konzeption „Lebensbegleitende Berufsberatung im Erwerbsleben“ alle relevanten Aspekte des Gesetzesvorhabens?
  • Wichtig wird die zügige Erstellung eines Organisationskonzeptes sein, dass rechtskreisübergreifende Schnittstellen und die erforderliche Anpassung der IT beinhaltet. Als Tarifvertragspartei werden wir uns danach der Aufgabe der Tarifierung intensiv widmen.

Wir fordern, dass die Kolleginnen und Kollegen rechtzeitig und umfassend über die Ergebnisse des Projekts „LBB im Erwerbsleben“ informiert werden!

 

vbba-aktuell vom 05.11.2018 (PDF)