04.04.2023

Einkommensrunde für Bund und Kommunen

Wertschätzung, Schlichtung und mögliche Urabstimmung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Zauberwort für ein kollegiales Miteinander lautet DANKE.

Diese 5 Buchstaben beinhalten Respekt, Aufmerksamkeit und Wertschätzung.

Wir, die vbba-Kolleginnen und Kollegen, haben in der Einkommensrunde 2023 mit einem starken Wir-Gefühl alle Warnstreiks bzw. Kundgebungen perfekt umgesetzt und dabei das gemeinsame Ziel „Durchsetzung unserer Forderung“ verfolgt.

In dieser Einkommensrunde wird wieder deutlich:

Wir ergänzen uns und halten zusammen.

Wir suchen vereint nach Lösungen und sind füreinander da.

Danke an alle, die „Flagge“ gezeigt haben!

Die Tarifverhandlungen zum TVöD mit dem Bund und den Kommunen sind – wie bereits berichtet – gescheitert.

Nun startet das „Schlichtungsverfahren“

Die Schlichtung beginnt am 6. April 2023 und muss am 13. April 2023 beendet sein. Während der Schlichtung ist die sogenannte „Friedenspflicht“. Das heißt, es ist alles zu unterlassen, was den Erfolg des Schlichtungsverfahrens gefährden könnte.

Die Schlichtung hat die Beratungen mit dem Ziel zu führen, zu einer einstimmigen Einigungsempfehlung zu kommen. Wird eine tragfähige Empfehlung erzielt, sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, spätestens am dritten Werktag nach Zustellung der Einigungsempfehlung die Tarifverhandlungen mit dem Ziel der Einigung wieder aufzunehmen. Dies wäre dann voraussichtlich am 21. April 2023.

Urabstimmung und weiteres Vorgehen

Führt das Schlichtungsverfahren nicht zum Erfolg, wird eine Urabstimmung unter den Mitgliedern durchgeführt, ob zur Erzielung eines besseren Abschlusses die Bereitschaft für einen unbefristeten Streik besteht. Die Urabstimmung erfolgt durch die Mitgliedsgewerkschaften des dbb beamtenbund und tarifunion.

Über das weitere Vorgehen werden wir unsere Mitglieder der vbba zeitnah benachrichtigen.

Außerdem werden sich die vbba und der dbb stark dafür einsetzen, dass dann ein entsprechendes Tarifergebnis auch auf unsere Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

Weitere aktuelle Informationen und Hintergründe zur Einkommensrunde 2023 sind auch auf der Sonderseite des dbb unter www.dbb.de/einkommensrunde abrufbar.

vbba aktuell vom 04.04.2023