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Wir schreiben das Jahr 1949 - Die „Mütter des Grundgesetzes“, vor allem Dr. Elisabeth Selbert, erreichen nach harten Verhandlungen die Garantie der Gleichberechtigung in Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Und heute? – Klicken Sie hier für den aktuellen Artikel zum Weltfrauentag.

Ihre Bundesfrauenvertretung

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