Ledi - Welche neuen Kompetenzen kommen auf uns zu?

Das neue Kompetenzmodell der BA – eine Revolution im LEDI-Prozess?

 

Unsere Arbeitswelt hat sich mit Einführung des SGB II und seit KUG-Zeiten stetig verändert. Wer schon länger dabei ist, spürt diese Veränderung selbst. Unsere Arbeitswelt ist digitaler und komplexer geworden. Die Aufgabenschwerpunkte und die Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden sowie im Team haben sich verändert.

Dieser Umstand machte es auch erforderlich, die Zukunfts-Skills für die tägliche Arbeit in der BA und den gemeinsamen Einrichtungen neu zu beschreiben. Die Kompetenzanforderungen, welche jeder Mitarbeitende für seine Tätigkeit benötigt, wurden daher im neuen Kompetenzmodell der BA abgebildet.  Das neue Kompetenzmodell wird die Grundlage für den Leistungs- und Entwicklungsdialog (LEDI) bilden. Es wird in 2 Stufen eingeführt. Die Kompetenzen werden in 2023 nach und nach in die Dienstposten integriert und in der Qualifizierung, bei Stellenbesetzungsverfahren und im Beurteilungsprozess zu Grunde gelegt. Letzteres wird erst in 2024 bei den Beurteilungen zum Tragen kommen.

Die Anforderungen an die Mitarbeitenden wurden verändert, was für einige keine Schwierigkeit bedeutet, jedoch für andere eine große Herausforderung sein kann. Dieses neue Kompetenzmodell soll einen klaren und transparenten Orientierungsrahmen geben, damit die Vergleichbarkeit und Chancengleichheit gewährleistet wird.

Ziele des Bundesgleichstellungsgesetzes sollen beachtet und die Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklicht werden. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen sollen durch deren gezielte Förderung behoben werden. Darauf werden wir als Frauenvertretung ein wachsames Auge haben. Weitere Infos dazu werden folgen.

Auf dem Fundament „jeder Mensch hat Stärken“ wird weiterhin in den bekannten vier Grundkompetenzen unterschieden:

Neu eingeführt wurden sechs neue Teilkompetenzen, wie:

Folgende Teilkompetenzen sind entfallen:

Umbenannt oder verändert wurden die nachfolgenden Kompetenzen:

Unverändert, mit modifizierter Verhaltensbeschreibung bestehen fort:

 

Es bleibt abzuwarten, ob das neue Kompetenzmodell geeignet ist, die Motivation von Mitarbeitenden und die Attraktivität der Arbeitgeberin zu stärken. Vor allem die hohe Leistungsbereitschaft der Beschäftigten in den zurückliegenden 3 Jahren hat zum Erfolg der Bundesagentur und der Jobcenter beigetragen. Dabei waren wir einem stetigen Wandel und einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt.              

Das hört sich jetzt alles sehr viel an. Beruhigen kann nur die Tatsache, dass die neuen Kompetenzen schrittweise eigeführt werden. Ob dieses Modell jetzt positiver oder negativer sein wird, wird die Zukunft zeigen. Die Frauenvertretung hält Sie auf dem Laufenden, versprochen.

Fazit

 

Wir beobachten daher den Prozess sehr kritisch, insbesondere beim Führungsverständnis hinsichtlich des Begriffes Kompetenz und seinen Ausprägungen, dessen Auslegung und Weiterentwicklung. Aber auch Resilienz, Digitalisierung und Veränderungs- und Medienkompetenz enthalten wichtige beobachtbare Aspekte.

Das neue Kompetenzmodell eine Revolution? Diese Frage kann man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantworten.

Kommen Sie gern auf die Frauenvertretung zu. Wir setzen uns für Sie ein, um die Gleichstellung und Chancengleichheit von Kolleginnen zu verwirklichen.