TV-BA:

19. Änderungstarifvertrag unterzeichnet

Der dbb hat den 19. Änderungstarifvertrag des TV-BA mit der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen. Der Tarifvertrag enthält Änderungen und Verbesserungen im Eingruppierungssystem des TV-BA.

Fachkonzepte und Tarifierungen

Angepasst wurden der Bereich Prozessvertretung Personal, hier gab es Aufwertungen auf der Assistenzebene. Weitgehende Änderungen erfuhr das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Erweiterte Internationalisierung und eine höhere Spezialisierung machten erst eine Anpassung des Fachkonzepts und im Nachgang dazu auch die Anpassung derTarifierung notwendig.

Dritter Teil des Änderungspakets ist die Familienkasse. Sowohl auf Agenturebene als auch in der Direktion Familienkasse fällt auf Assistenzebene die Funktionsstufe für Sichtung und Verteilung des Posteingangs weg. Hier gelang es den Gewerkschaften, den Entgeltsverlust durch einen Besitzstand bis Mitte 2020 zu sichern. Vom Wegfall betroffene Beschäftigte erhalten einen Ausgleichsbetrag in Höhe ihrer bisherigen Funktionsstufe.

Altersteilzeit

Der dbb weiß, dass die Belastungen für die Beschäftigten in den letzten Jahren gestiegen sind. Viele Kolleginnen und Kollegen wissen nicht, ob sie bis zur Rente durchhalten oder sind durch Familienaufgaben belastet. Eine Altersteilzeit auf Basis des TV Falter, der auch für den Bereich des Bundes gilt, bietet nur eine schmale Perspektive für wenige. Die Regelungen sinderstens finanziell zu unattraktiv und greifen zweitens zu kurz, da sie nur lebensältere Beschäftigte erfassen. Es gibt keine tarifvertragliche Gesamtlösung für alle Beschäftigten, die ein berechtigtes Interesse an einer flexibilisierten Arbeitszeit hätten. Lebensphasenorientierte Arbeitszeitflexibilisierung für alle Beschäftigten ist unverändert eine elementare Forderung des dbb gegenüber der BA.

 

Wir bleiben dran!

 

dbb-Flugblatt vom 03.07.2017 (PDF)