Am 9. Dezember 2020 wurde die 9. Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Änderungen sind mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Insbesondere geht es um folgende Themen:
Das BA-Service-Haus hat hierzu ein ausführliches Merkblatt (einschließlich der weiteren Änderungen im Beihilferecht) erstellt.
Dieses ist abrufbar im BA-Intranet unter
https://www.baintranet.de/006/009/008/Seiten/Beihilfe/Beihilfe.aspx
https://www.baintranet.de/006/009/008/Documents/Beihilfe-Merkblatt-9_VO-Aenderung-BBhV.pdf
oder von extern unter
http://www.pub.arbeitsagentur.de/Ruhestaendler-Service-BA/
https://www.vbba.de/das-sind-wir/senioren/