01.02.2021

Homeoffice

Aktuelle Regelungen zum Arbeitsschutz

Am 27. Januar sind die neuen Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. So ist Beschäftigten, wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten – sie können aber nicht zu Homeoffice verpflichtet werden.

 

Sehr erfreulich ist, dass die BA seit Beginn der Pandemie technisch aufgerüstet hat und dadurch bereits vielen Kolleginnen und Kollegen ermöglicht wurde, (auch) von zu Hause aus zu arbeiten. Dafür haben wir uns gewerkschaftlich und über unsere Mitglieder in den Personalvertretungen eingesetzt.

 

Leider gibt es auch etliche Beschäftigte, denen Homeoffice bisher nicht ermöglicht wurde – und die nun (zu Recht) mit Verweis auf die neue Arbeitsschutzregelung des BMAS dies aus nachvollziehbaren persönlichen Gründen in Anspruch nehmen sollen und wollen.

Doch was ist nun die Folge?

Die bereits massiv ausgerüstete Infrastruktur der BA mit ca. 38.000 gleichzeitigen Citrix-/VDI-Zugängen (für eigene Hardware bzw. Mini-PC) stößt nun zu den Spitzenzeiten (ca. 9 - 12 Uhr) an ihre Grenzen. Nur mit dem Zukauf weiterer Lizenzen ist es nicht getan, auch die bereits erhöhte Serverkapazität ist endlich. Ferner dürften sich zusätzliche MAP (zu den bereits vorhandenen ca. 17.000) kurzfristig nicht ohne weiteres beschaffen lassen.

Wir appellieren an die BA, alles Notwendige zu tun, um schnellstmöglich die Technik so aufzurüsten, dass möglichst viele Beschäftigte in allen Organisationseinheiten Homeoffice zuverlässig anwenden können.

vollständiges vbba aktuell vom 29.01.2021 (PDF)