Bund hält Zusage ein

Anpassung der Besoldung und Versorgung für Bundesbeamte/-Innen

Nach dem vorliegenden Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge in Anlehnung an das Tarifergebnis ab 1.4.2021 um 1,2 Prozent und zum 1.4.2022 um 1,8 Prozent linear angehoben. Damit wird das im Oktober 2020 erzielte Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht übernommen. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte dies dem dbb während der Einkommensrunde in 2020 bereits zugesagt. Zu berücksichtigen ist die Kürzung der Anhebung zum 1.4.2021 um den Versorgungsabschlag von 0,2 Prozent; diese erfolgt jedoch nicht zum 1.4.2022.

Daneben soll der Familienzuschlag reformiert werden.
Die familienbezogenen Stufen 1 und 2 bleiben grundsätzlich erhalten:


Stufe 1: Die Stufe1 des Familienzuschlages wird grundsätzlich an die bisherigen Berechtigten weiterge-zahlt. Allerdings sollen verwitwete, geschiedene und sonstige nicht mehr verheiratete oder verpartnerte Berechtigte künftig keinen Familienzuschlag der Stufe 1 mehr erhalten. Wir fordern eine längere Übergangsregelung.
Stufe 2: Der Familienzuschlag Stufe 2 bleibt ein reiner Kinderzuschlag und wird weiterhin für Kinder ge-währt, für die grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Allerdings sollen sich die bisherigen Beträge ändern.


Neu ist die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags. Die Höhe dieses Zuschlages orientiert sich unter Rückgriff auf das WoGG an der Mietenstufe (I bis VII) der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Anzahl der Kinder. Je nach Mietenstufe ist unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf Familienzuschlag nach Stufe 1 besteht, für erste, zweite, dritte, vierte und weitere Kinder ein bestimmter Betrag vorgesehen. Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung eines Ergänzungszuschlags, jedoch gilt es hier noch einige Ungerechtigkeiten zu beseitigen. So werden im Entwurf, z.B. Nicht-Verheiratete mit Familie ebenso benachteiligt, wie Versorgungsempfänger mit Kindern.


vbba und dbb sind bei dem Thema für Sie am Ball. Wir werden uns für Übergangsregelungen im Fall des Wegfalls von Ansprüchen einsetzen und die vorgesehenen Beträge für die einzelnen Zuschläge kritisch hinterfragen. Bei Vorliegen der endgültigen Regelungen werden Konsequenzen für den Tarifbereich zu prüfen sein.

vbba aktuell vom 18.02.2021 (PDF)