Grundsatzkommissionen
Die Grundsatzkommissionen begleiten gewerkschaftlich wichtige Themen und Themenfelder, die tendenziell einen längerfristigen Charakter aufweisen. Die fundierte Aufarbeitung dient der Entscheidungs- und Positionsfindung der vbba gegenüber dem Verwaltungsrat, Vorstand und weiteren Entscheidungsträgern der BA sowie weiteren politischen Akteuren.
Die Grundsatzkommission 1 (GK 1) befasst sich mit der Digitalisierung in der BA. Die Grundsatzkommission 2 (GK 2) setzt sich mit Themen rund um die Teilhabe am Arbeitsleben auseinander.