Jobcenter:

Dauerzuweisung des Personals zu gemeinsamen Einrichtungen

Durch das 8. Änderungsgesetz zum SGB II wurde die Zuweisung des Personals zu den gemeinsamen Einrichtungen neu geregelt. Demnach werden die Beschäftigten ab 01.01.2016 dauerhaft zugewiesen. Gegenüber der ursprünglichen Regelung erfolgen die Zuweisungen nun individuell, erkennbar an den derzeitigen Aktivitäten der Internen Services.

Diese Aktivitäten der Internen Services haben bei uns wiederholt zu Anfragen von Mitgliedern geführt. Deshalb an dieser Stelle für Sie noch einmal eine kurze Klarstellung bezüglich der aufgeworfenen Fragen:

Soweit Aufklärungsbedarf zu den Hintergründen der Gesetzesänderung und der Frage der Zulässigkeit von Zuweisungen ohne Zustimmung der Betroffenen besteht, wird auf eine entsprechende, ausführliche Publikation in der Ausgabe Nr. 5 aus 2014 des vbba-magazins verwiesen. Diese Magazinausgabe und der entsprechende Artikel sind nach wie vor über die Homepage der vbba aufrufbar.

 

 

vbba aktuell vom 12.08.2015