08.10.2015

Integration im Studium

Die Bundesagentur im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Interesse für das Praktikum beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war, wie Eure Rückmeldungen belegen, sehr groß. Die Bundesagentur für Arbeit arbeitet eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Um die gemeinsame Aufgabe zu bewältigen, die Asylverfahren zu beschleunigen und möglichst schnell den Status der Asylbewerberinnen und Asylbewerber festzustellen, besteht die Möglichkeit als Mitarbeiterin und Mitarbeiter unterstützende Hilfe zu leisten.

Diese Unterstützung erfolgt durch einen Teil von Euch Studierenden im Rahmen Eures Trimester B Praktikums seit dem 01.10.2015.

 

Der Hauptpersonalrat, in Zusammenarbeit mit der Haupt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung, hat darauf hingewirkt, dass trotz der Kürze der Zeit zur Umsetzung dieses Praktikums, gute Bedingungen geschaffen worden sind.

 

Diese geleistete Unterstützung wird durch Trennungsgeld, Familienheimfahrten/Reisebeihilfen, Dienstreisekosten im Rahmen des Praktikums und einer Aufwandsentschädigung ausgeglichen.

 

Während des Praktikums dürfen seitens der Bundesagentur für Arbeit keine zusätzlichen Dienstreisen angeordnet oder genehmigt werden. Außerdem sollen Unterbrechungen auf Veranlassung der Bundesagentur für Arbeit unterbleiben. Mit der Abordnung gehen alle arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten für die Zeit des Praktikums ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über.

 

 

Sondernewsletter der HJAV-Fraktion vom 08.10.2015 (PDF)