Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes konnten der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften wesentliche Verbesserungen erreichen.
- Arbeitszeit bei Dienstreisen
- Arbeitszeit bei Pflege
- Sonderurlaub im Rahmen von COVID-19
- Langzeitkonten
Arbeitszeit bei Dienstreisen
Die Bediensteten können zukünftig ihre Reisezeiten bei Dienstreisen besser anrechnen lassen. Bislang war dies außerhalb der täglichen Arbeitszeit nur sehr begrenzt möglich und hat insbesondere bei Kolleginnen und Kollegen, die regelmäßig Dienstreisen durchzuführen hatten, für Unmut gesorgt. Zukünftig wird bei Dienstreisen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten gewährt.
Arbeitszeit bei Pflege
Beamtinnen und Beamte können künftig ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ohne Auswirkungen auf die Besoldung verkürzen, wenn sie pflegebedürftige nahe Angehörige nach § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes in ihrem eigenen oder dem Haushalt der Angehörigen pflegen oder betreuen. Bislang galt diese Regelung lediglich für die Pflege im Haushalt des Pflegenden.
Sonderurlaub im Rahmen von COVID-19
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zur Akutpflege von pflegebedürftigen Angehörigen und zur Betreuung erkrankter Kinder befristet angepasst.
Langzeitkonten
Die Regelung zu Langzeitkonten wird verstetigt. Bislang konnten Langzeitkonten auf der Basis einer Experimentierklausel geführt werden; diese Vorschrift erlaubte das Ansparen von Zeitguthaben längstens bis zum 31.12.2020. Nun wird die Führung von Langzeitkonten dauerhaft festgeschrieben.