18.04.2018

Einkommensrunde 2018 für Bund und Kommunen

Einigung in der dritten Verhandlungsrunde

„Unsere Aktionen haben Wirkung gezeigt!“

Die Einkommensrunde 2018 für Bund und Kommunen ist beendet.

Am 17. April 2018 hat sich der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Verhandlungsrunde nach bis zuletzt kontroversen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2018 verständigt.

„Dass wir am Ende so gute Ergebnisse erzielt haben, hat maßgeblich mit der hohen Aktionsbereitschaft unserer Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen zu tun. Der Rückenwind der zahlreichen Aktionen war in Potsdam sehr deutlich zu spüren“, stellt vbba-Gewerkschaftschef Waldemar Dombrowski fest. In der konstruktiv und zielorientiert geführten dritten Verhandlungsrunde kam es zu einem für beide Seiten tragfähigen Ergebnis, wobei sich insbesondere die kommunalen Arbeitgeber schwer taten.

Vor Ort in Potsdam wurde das Verhandlungsergebnis von der Bundestarifkommission (BTK) des dbb vertreten durch den Kollegen Karsten Staß und die Kollegin Heidrun Osang für die vbba ausführlich diskutiert. Schließlich vertrat die BTK mit großer Mehrheit die Auffassung, dass die gefundene Lösung die Ziele des dbb gut umsetzt.

"Was durchsetzbar war, haben wir durchgesetzt. Das Ergebnis können die Beschäftigten in ihren Geldbeuteln deutlich spüren.", fasste dbb-Verhandlungsführer Ullrich Silberbach zusammen.

Die Ergebnisse der Einkommensrunde 2018 betreffen den TV öD. Für den Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (TV BA) erfolgen separate Tarifverhandlungen (14./15. Mai 2018), die sich an den Ergebnissen des TV ÖD orientieren.

 

Das Wichtigste hier nun im Einzelnen:

Lineare Entgelterhöhung

Die Tarifeinigung sieht über einen Zeitraum von 30 Monaten (bis 31. August 2020) eine Entgelterhöhung in drei Schritten (zum 1. März 2018 um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent, 1. März 2020 um 1,06 Prozent). Wenn wir alles zusammennehmen, haben wir ein Gesamtvolumen von durchschnittlich 7,5 Prozent Steigerung erreicht. Für die Entgeltgruppen 1 bis 6 des TVöD zusätzlich eine Einmalzahlung von 250 Euro (diese entsprechen nicht den Entgeltgruppen des BA-Tarifvertrages)
Die Entgelttabellen TVöD wurden überarbeitet.

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich

Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden wird wieder in Kraft gesetzt bis zum 31.Oktober 2020 (bei der BA schon erfolgt).

Jahressonderzahlung Ost

Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost wird nun auch für die Beschäftigten der Kommunen schrittweise bis zum Jahr 2022 auf 100 Prozent des im Tarifgebiet West gelten-den Bemessungssatzes angehoben (2019 auf 82 Prozent, 2020 auf 88 Prozent, 2021 auf 94 Prozent).

Weitere Informationen

Da die Tarifeinigung sehr komplex ist, verweisen wir für weitere Details und Infos zum Abschluss der Einkommensrunde unter www.dbb.de

Bewertung

Verhandlungs- und Bundestarifkommission des dbb sind der Ansicht, dass es sich bei dem Gesamtergebnis um ein deutliches Entgeltplus und eine wegweisende Zukunftsgestaltung ist.

„Drei Dinge zeichnen diesen Abschluss vor allem aus. Erstens haben wir unsere Kernaufgabe erfüllt und für alle Beschäftigten ein deutliches Entgeltplus von 7,5 Prozent rausgeholt. Zweitens haben wir nicht nur über Zukunftsaufgaben lamentiert, sondern die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes massiv verbessert. Und drittens haben wir – nach zwei wenig zielführenden Verhandlungsrunden – echte Tarifpartnerschaft und Kompromissfähigkeit im besten Sinne des Wortes vorgelebt.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die lineare Entgelterhöhung ein gutes Ergebnis darstellt und zu begrüßen ist.

Unser Einsatz hat sich gelohnt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt hat, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (2018/ 2019/ 2020) vorlegen wird, so dass das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamten übertragen wird.

 

vbba-direkt vom 18.04.2018 (PDF)