Ab Mai erhöhen sich die Vergütungen der Tarifbeschäftigten und Auszubildenden / Studierenden sowie die Bezüge der Beamten.
Im Rahmen der 2. Stufe Tariferhöhung, die zum 1. Mai 2026 in Kraft tritt, profitieren in der BA die Tarifbeschäftigten nach TV-BA sowie die Auszubildenden und Studierenden nach TVN-BA.
Auch die Bundesbeamtinnen und -beamten erhalten zum 1. Mai 2026 (weiterhin unter Vorbehalt) mehr Geld. Hier liegt zudem seit Mitte April der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vor.
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