Betriebliches Eingliederungsmanagement
Gut gedacht - Nicht oder schlecht gemacht
- Foto: colourbox.de Betriebliche Eingliederung
In der Vergangenheit haben wir mehrmals den neuesten Stand zum Thema BEM mitgeteilt. Diese Informationen haben nichts von ihrer Gültigkeit verloren.
- Unter „Hintergründe und Grundlagen“ erfahren Sie, dass die BA verpflichtet ist, ein Integrationsteam zusammenzustellen und BEM mit dem Ziel durchzuführen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und erhalten Informationen zu Grundsätzen und Gestaltung des BEM.
- Unter „Organisatorische Fragen und handelnde Personen“ wird das Integrationsteam sowie die Rolle desjenigen, der das BEM in Anspruch nimmt, näher erläutert.
- Unter „Durchführung des BEM“ werden Beispiele genannt, welche Maßnahmen einen Erfolg bringen können und es werden Informationen zum Eingliederungsplan gegeben.
- Die Veröffentlichung „Beispielhafte Gründe für die Inanspruchnahme des BEM“ enthält diese.
- In „Anspruch und Wirklichkeit“ wird aufgeführt, dass regional-, dienststellen- und aufgabenspezifisch Unterschiede gelebt werden. Es müssen zeitliche und personelle Kapazitäten eingeplant werden. Es gibt Optimierungsbedarf.
Rückmeldungen aus der Praxis zeigen uns, dass BEM- Verfahren häufig nicht, nicht rechtzeitig und nicht immer mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erfolgen. Betroffene haben teilweise größte Schwierigkeiten, werden nicht selten vertröstet oder ignoriert und nicht - wie es vorgesehen ist - von speziell geschultem Personal betreut!
Problem ist, dass es bisher - auch gerichtlich - keine Sanktionen bei Missachtung der Verpflichtungen zum BEM – Verfahren gibt.
Beim Versuch, krankheitsbedingt zu kündigen, spielt ein vom Arbeitgeber unterlassenes oder nur pro Forma und ohne Interaktion durchgeführtes BEM aber sehr wohl eine Rolle!
Ein ganz wichtiger Punkt ist daher, dass Sie das BEM – Verfahren einfordern und selbst handelnde Person bleiben.
Sie dürfen und sollten diese Unterstützung nicht passiv abwarten oder erdulden. Unpassende Personen und Maßnahmen dürfen Sie ausschlagen und die Dinge einfordern, die in Ihrem speziellen Einzelfall nötig sind!
Wir möchten Sie hiermit ermutigen
- bei Notwendigkeit massiv auf Ihre Rechte zu bestehen,
- bei Problemen die Grundsatzkommission 2 der vbba zu kontaktieren.