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Gemeinsam Zukunft gestalten…

… in der Beruflichen Rehabilitation und Teilhabe

Der Aufgabenbereich und die Fallgestaltungen in den Reha-Teams sind sehr komplex und erfordern eine Betreuungsrelation, die eine intensive Begleitung und Betreuung von Rehabilitanden und schwerbehinderten Kundinnen und Kunden zulässt. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, mehr Menschen mit Behinderung eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Die BA muss daher dafür Sorge tragen, dass die Reha-Teams personell und finanziell auskömmlich ausgestattet sind – insbesondere angesichts des Rechtskreiswechsels SGB II -> SGB III. Dafür setzen wir uns als Fachgewerkschaft ein. 
 
Weitere Informationen enthält das beigefügte vbba-aktuell „Gemeinsam Zukunft gestalten – In der Beruflichen Rehabilitation und Teilhabe“.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der vbba für die Wahl zum HPR finden Sie unter www.vbba-wahl.de.