Auf der Sitzung des HPR im Februar2015 wurden u.a. folgende Themen behandelt: Pilotierung "BA vor Ort", Personalhaushalt 2015, Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungsmanagement - Unterstützungshilfe zur Wiedereingliederung
Mit sinkendem Kundenaufkommen und der damit einhergehenden Reduzierung des Personals in den kleinen Geschäftsstellen wird das Modell des Kundenzentrums der Zukunft (KuZ) seit geraumer Zeit auf eine harte Probe gestellt. Wir konnten beobachten, dass in Kleinstgeschäftsstellen die Eingangszonen geschlossen wurden und vereinzelt sogar die Geschäftsstelle selbst ihr Ende fand. Die mit Einführung des KuZ geschaffenen Rahmenbedingungen können nicht mehr aufrechterhalten werden. Dennoch will die BA ihre Präsenz in der Fläche bewahren. Daraus folgt, dass die Rahmenbedingungen in 269 Geschäftsstellen zu verändern sind. In diesen Geschäftsstellen sind i.d.R. weniger als 3 Vollzeitbeschäftigungsmöglichkeiten in der Eingangszone und/oder im Bereich der Vermittlung stellenplanmäßig vorhanden.
Mit dem jetzt vorgelegten Pilotprojekt soll die Präsenz vor Ort auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit einem modularen Organisationssystem pilotiert, also erprobt werden.
Diese Pilotierung erfolgt in den Agenturen für Arbeit Augsburg,Braunschweig,Heidelberg, Kaiserslautern-Pirmasens und Rostock in der Zeit von Februar bis September 2015. Danach wird über die Flächeneinführung entschieden.
Das Modell sieht organisatorische Änderungen in den Geschäftsstellen vor. Dadurch soll es ermöglicht werden, Mindeststandards zu sichern. Zu diesen Standards gehören sowohl Öffnungszeiten von mindestens 20 Stunden an 5 Arbeitstagen pro Woche (incl. eines langen Öffnungstages) als auch ein umfangreiches Dienstleistungsangebot. Es basiert auf einer teilweisen Aufhebung der Spezialisierung „nicht terminierter“ und „terminierter Anliegen“ und zielt darauf ab, durch flexibleren Personaleinsatz die Flächenpräsenz zu erhalten. Um dies zu realisieren, soll eine „Fachkraft für Orientierung und Vermittlung“ Aufgabenfelder aus Eingangszone, Vermittlung und Beratung sowie Antragsservice übernehmen. Möglich ist auch der Einsatz von „Mitarbeiter/innen mit ganzheitlicher Aufgabenwahrnehmung“ deren Tätigkeit dann Aufgabenfelder der bewerberorientierten Arbeitsvermittlung mit arbeitgeberorientierten Tätigkeiten verbindet. Die Pilotierung umfasst sowohl die individuelle Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen, die ständige Begleitung durch eine Projektgruppe sowie ein entsprechendes Monitoring zur Sicherstellung der durchgängigen Machbarkeitsanalyse.
Die vbba-Fraktion im HPR unterstützt den Ansatz, für unsere Kundinnen und Kunden weiterhin qualitative Dienstleistungen vor Ort vorzuhalten. Dies kann nur durch eine persönliche Betreuung sichergestellt werden und ist aus unserer Sicht nicht auf Online-Angebote zu reduzieren. Die Anforderungen an unserer Kolleginnen und Kollegen in den Geschäftsstellen sowie eventuelle personelle Folgen der angedachten Veränderungen wird die vbba aufmerksam verfolgen.
Mit der Einführung des Drei-Phasen-Konzepts hat die BA bereits 2001 einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben geleistet, der seither dem sogenannten „Karriereknick“ entgegenwirkt und nunmehr als vorausschauend im Rahmen des demographischen Wandels angesehen werden kann. Die Begleitung der Beschäftigten vor, während und nach einer Beschäftigungsunterbrechung (überwiegend wegen Kinderbetreuung oder Pflege) wurde ergänzt durch den Organisationsservice Kinder und Pflege. Zudem wird die Möglichkeit der Nutzung des Verfahrens KODE® (Kompetenz-Diagnostik und –Entwicklung) verbindlich und bedarfsorientiert angeboten. Sie dient als freiwillige Maßnahme im Rahmen der Personalentwicklung. Als weiteres Instrument besteht seit September letzten Jahres für diesen Personenkreis die Möglichkeit des Zugriffes von extern auf das BA-Intranet. Damit können sich Beschäftigte während der Unterbrechungszeiten weiterhin über das Geschehen in der BA informieren.
Die vorliegende HEGA fasst dieses „Rundumpaket“ zusammen. Nach Ansicht der vbba-Fraktion fehlt es allerdings an deutlicheren Hinweisen zu den Möglichkeiten der Teilzeit und vor allem zur Telearbeit. Vor dem Hintergrund, dass das mit HEGA 08/14 – Ziff.7 angekündigte Gesamtkonzept zur grundsätzliche Ausrichtung die BA zu Fragen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung (z.B. Teilzeit), sowie alternativen Formen der Arbeitsorganisation (z.B. Telear- beit sowie mobiles Arbeiten) noch nicht vorliegt, ist dies verständlich. Die aufgenommenen Hinweise zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht machen deutlich, dass die Beteiligung an den Kosten, vor allem bei OKiP teilweise Auswirkungen in Steuer- und Sozialversicherungsplichten mit sich bringt. Zwar wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 die einkommensteuerrechtlichen Wirkungen des sogenannten geldwerten Vorteils positiv verändert, beinhalten jedoch festgelegte Grenzen. Mit der vorliegenden HEGA wird die Beratung und vorausschauende Klärung bei Inanspruchnahme sichergestellt und die in der Vergangenheit entstandenen „bösen Überraschungen“ bei der Entgeltabrechnung haben ein Ende.
i.R.d. Kenntnisnahmen vorgelegt