08.06.2016

Juni-Ausgabe 2016

Informationen der HPR-Fraktion

In der Juni-Sitzung hat sich der HPR u.a. mit der Neufassung der Dienstvereinbarung zum Langzeitkonto, der Rekrutierung und Einstellung von Nachwuchskräften ab 2017, dem Bildungsprogramm Leistung SGB II und dem Projekt Bürokommunikation in der BA (BIBA) beschäftigt.

Dienstvereinbarung über Langzeitkonten für die Arbeitnehmer/-innen der BA

Die neu abgestimmte Dienstvereinbarung wird die Vereinbarung aus dem Jahr 2009 ersetzen. Im Gegensatz zur bisherigen Dienstvereinbarung wird vor allem der Bereich der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen sowie der Betreuung von Kindern stärker betont.

Es wird die Möglichkeit geschaffen, erst mit dem Eintritt der Pflegesituation ein Langzeitkonto zu vereinbaren und somit zunächst ein „Negativguthaben“ aufzubauen, das nach dem Ende der Pflegesituation ausgeglichen wird. Dies stellt eine Ergänzung zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten nach den Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz dar.

Neu ist darüber hinaus, die verbindliche Regelung, wonach die etwaige Ablehnung eines Antrages auf Einrichtung des Langzeitkontos schriftlich gegenüber der/dem Beschäftigten zu begründen ist.

Rekrutierung und Einstellung von Nachwuchskräften ab dem Einstellungsjahr 2017

Mit der neuen Weisung werden die Einstellungsquoten als Grundquoten für die Nachwuchskräfteprogramme der BA im Sinne der Planungssicherheit der Regionaldirektionen mittelfristig festgelegt. Eine jährliche Konkretisierung mittels Weisung ist im August / September eines Jahres, beginnend ab 2016, analog dem Regelprozess zur dezentralen Personalplanung vorgesehen.

Es ist geplant ab 2017 jährlich 600 Auszubildende, 500 Studierende und 45 Trainees einzustellen.

Bildungsprogramm Leistung SGB II Führungsimpuls – konkrete Umsetzung

Zielgruppe des Programms sind Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Fachassistentinnen und Fachassistenten mit Entwicklungsplan, die keine entsprechenden Kenntnisse u.a. durch einschlägige Studienabschlüsse (z.B. an der HdBA, Rechts- oder Verwaltungswissenschaften) erworben haben. Teilnehmen können sowohl kommunale als auch BA-Beschäftigte einer gemeinsamen Einrichtung.  Eine Zulassung der Teilnehmenden ist nur dann erforderlich, wenn ein Hochschulzertifikat (ECTS-Punkte) erworben werden soll.

Das Programm ist modular aufgebaut und besteht aus Präsenz- und Selbstlernphasen. Die beiden Module werden aufeinander folgend innerhalb von 6 Monaten absolviert.

Projekt Bürokommunikation in der BA (BIBA): Testbetrieb und Modellversuch

BIBA soll zukünftig das bisher verwendete System zur Erstellung von Schriftstücken aus Vorlagen (BK-Text) ablösen. In einem anstehenden Testbetrieb und Modellversuch werden in ausgewählten Arbeitsagenturen und Jobcentern (gE) einige Startvorlagen zur Verfügung gestellt.

Die Anwendung BIBA wird parallel zu BK-Text eingeführt, so dass den Beschäftigten BK-Text zunächst weiterhin zur Verfügung steht.

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vollständige Info vom 08.06.2016 (PDF)