08.08.2016

August-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der August-Sitzung des HPR waren u.a. die Gültigkeit von Weisungen, Änderungen im Leistungs- und Entwicklungsdialog, das Absolventen-Förderprogramm für Auszubildende und die Weiterentwicklung des Mitarbeiterprotals.

Gültigkeitsdauer von Weisungen

Aus aktuellem Anlass hat sich der HPR mit der Gültigkeitsdauer von Weisungen (HEGA, etc.) beschäftigt. Insbesondere dann, wenn in diesen Regelungen enthalten sind, die der Mitbestimmung des HPR unterlagen, kann das Erreichen des Ablaufdatums nicht dazu führen, dass frei entschieden wird, welcher Teil der Weisung weiterhin angewandt wird und welcher nicht.

Ein gutes Beispiel dafür ist die „HEGA 03/13 - 06 - KontaktPlus - Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Nutzungsquoten ausgewählter Onlineprodukte der BA“, welche bereits am 31.12.2014 ausgelaufen ist. Da die Durchführung der betreuten Datenselbsteingabe (DSE) nicht gestoppt wurde, gelten auch die vereinbarten Standards wie der Verzicht auf feste zentrale Ziel- und Erwartungswerte sowie die Vorgaben zu personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen selbstverständlich weiter.

Um Irritationen zu vermeiden und die notwendige Klarheit sicherzustellen, sollte aus unserer Sicht das Gültigkeitsdatum von Weisungen zukünftig durch eine interne Wiedervorlage ersetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt wäre dann die Notwendigkeit von Änderungen oder eine Aufhebung der Weisung zu überprüfen.

 

Änderungen der Regelungen zum Leistungs- u. Entwicklungsdialog

Änderungen waren aufgrund eines auf die BA übertragbaren Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes erforderlich. Dieses besagt, dass das Gesamturteil einer besonderen Begründung bedarf und somit objektiv nachvollziehbar ist, wie die Einzelbeurteilungskriterien gewürdigt und gewichtet wurden.

Inhaltlich sind in die Stichtagsbeurteilung alle für den Beurteilungszeitraum ggf. vorliegenden Anlassbeurteilungen und Beurteilungsbeiträge einzubeziehen. Diese sind der/dem Beurteilenden rechtzeitig durch den IS Personal zur Verfügung zu stellen.

 

Absolventen-Förderprogramm für Auszubildende der BA

Mit dem Förderprogramm unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Auszubildende (Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen, Fachinformatiker/-in, Köch/-in, Hotelfachfrau/-mann bzw. Hauswirtschafter/-in), die ihre Ausbildung mit besonders herausragenden Leistungen abschließen.

Künftig sollen besonders leistungsstarke Auszubildende ein Förderprogramm durchlaufen. Ab dem Prüfungsjahrgang 2016 können alle Absolventinnen und Absolventen mit besonders herausragenden Leistungen (Abschlussnote „sehr gut“) zeitnah nach Ende ihrer Ausbildung an dem Förderprogramm teilnehmen. Das Förderprogramm besteht aus speziell zusammengestellten Qualifizierungsmodulen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergänzt durch individuelle Transferförderelemente.

 

Weiterentwicklung des Mitarbeiterportals (ESS/MSS)

Das Mitarbeiterportal wurde am 01.09.2010 in der BA eingeführt, es besteht aus mehreren Services. Im Personalumfeld stehen neben diversen Bearbeitungsrollen für den Internen Service Personal insbesondere die Services Employee Self Service (ESS) für alle Beschäftigten und Manager Self Service (MSS) für Führungskräfte zur Verfügung.

Über ESS können u.a. Entgeltabrechnungen eingesehen, der Druckverzicht für Entgeltabrechnungen aktiviert oder persönliche Adressänderungen vorgenommen werden. Der MSS unterstützt den Leistungs- und Entwicklungsdialog (LEDI) und zeigt die zugeordneten Mitarbeiter/-innen an.

Zur Steigerung der Transparenz in der Personalentwicklung wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte das Mitarbeiterportal funktional erweitert. Neben der bereits bestehenden funktionalen Unterstützung der Beurteilungen (LEDi) werden die Eingabe, Pflege und Einsicht in das Talentprofil sowie das Selbst-Buchen von überregionalen Dienstbesprechungen, Workshops und Arbeitskreisen ermöglicht. Soweit mit der Selbstbuchungs-Funktion positive Erfahrungen gesammelt werden können, ist eine Ausweitung auf Qualifikations- und Weiterbildungsveranstaltungen vorgesehen.

Die Pflege des Talentprofils durch die Beschäftigten erfolgt auf freiwilliger Basis. Der IS Personal behandelt die gemachten Angaben im Rahmen der Durchführung seiner Aufgaben vertraulich.

 

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