14.10.2016

Oktober Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der Oktober-Sitzung des HPR waren u.a. die Anpassung der Ausbildungsorganisation, die Vorverlegung des Auszahlungstermins der Bezüge, die Einfühung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs sowie die bundesweite und rechtskreisübergreifende Einführung von De-Mail-Postfächern.

Anpassung der Ausbildungsorganisation (Kenntnisnahme)

Die Ausbildungsorganisation wird an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Die stetige Erhöhung der Quoten für Auszubildende in dem Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen sowie der erhöhte Bedarf an Ausbildungszentren erfordert eine Anpassung der Ausbildungsorganisation. Das Erfordernis einer regionalen Bündelung der Ausbildung auf bedarfsgerechte Standorte ist nicht mehr erkennbar und bei einer Größenordnung von 777 Auszubildenden auch nicht zielführend.

Die Organisation und Koordination der Ausbildung erfolgt ab dem Einstellungsjahr 2017 durch die Internen Services. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Interne Services diese Aufgaben auf einen anderen Internen Service übertragen. Die Einstellung der Auszubildenden wie auch die Einstellung der Studierenden erfolgt durch die Agenturen für Arbeit. Die Rekrutierung erfolgt, wie bisher, im gesamten Bundesgebiet. Die fachpraktischen Ausbildungsanteile können, unverändert, neben der einstellenden Dienststelle sowohl in angrenzenden als auch in wohnortnahen Agenturen bzw. Jobcentern (ggf. außerhalb des jeweiligen Regionaldirektionsbezirkes) durchgeführt werden.

 

Entwicklungspfade im Rahmen des Personalentwicklungssystems in der BA

Entwicklungspfade sind ein elementarer Bestandteil des Personalentwicklungssystems der BA. Innerhalb von Fach- und Führungskarrieren werden Entwicklungsschritte zur Potenzialförderung aufgezeigt. Sie schaffen Transparenz und Orientierung über Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Entwicklungspfade sind der institutionelle Rahmen für die individuelle und konkrete Entwicklungsplanung im Potenzialprozess (LEDi).

 

Wichtige Hinweise für die Familienkassen Oktober 2016: Verfahrensänderung für Rückforderungen mit Verdacht einer Steuerstraftat beziehungsweise einer Steuerordnungswidrigkeit

Zum 1. Januar 2015 ist eine Gesetzesänderung im Hinblick auf die Voraussetzungen von strafbefreienden Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehungen in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist, dass die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nur eintritt, wenn neben dem zu Unrecht bezogenen Kindergeld auch die Hinterziehungszinsen fristgemäß entrichtet werden.

Zusätzlich sind mit der DA-KG 2015 die Bearbeitung und der Verfahrensablauf für Rückforderungen mit Straftatverdacht wesentlich geändert worden. Insbesondere darf aufgrund die „Anlage zum Rückforderungsbescheid“ (KGStB 1) nicht mehr verwendet werden.

Im Ergebnis ist das bisherige Verfahren der Behandlung von Selbstanzeigen in der allgemeinen Sachbearbeitung danach nicht mehr zulässig. Auch die Festsetzung von Hinterziehungszinsen kann nicht mehr allein durch die Sachbearbeitung ohne die vorherige Beteiligung der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) erfolgen. Es musste daher das Verfahren zur Behandlung von Rückforderungsfällen, in denen der Verdacht einer Steuerstraftat beziehungsweise einer Steuerordnungswidrigkeit besteht, insgesamt geändert werden.

 

Vorverlegung der Bezüge-Zahlungen vom letzten auf den vorletzten Arbeitstag des Monats ab Ende Oktober

Die Bezüge der Beschäftigten der BA werden bislang am letzten Arbeitstag des Monats an die Mitarbeiter/innen der BA überwiesen. Aufgrund der aktuellen Zinssituation auf den Kapitalmärkten werden die Liquiditätsströme (Einnahmen und Ausgaben) der BA weiter harmonisiert. Dadurch erfolgt bis auf weiteres die Überweisung der Bezüge ab Ende Oktober 2016 (Arbeitnehmer: Bezüge für den Oktober, Beamtinnen/Beamte: Bezüge für den November) am vorletzten Arbeitstag des Monats.

 

Einführung des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP)“ in den Rechtsbehelfsstellen der Operativen Services

Die Kommunikation der Rechtsbehelfsstellen der Operativen Services (OS) mit den Sozialgerichten und Landessozialgerichten wird digitalisiert. Hierfür ist eine Lösung für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) konzipiert worden. Die technische und organisatorische Einführung des EGVP beginnt ab 01.11.2016 und wird im Rahmen einer Wellenplanung fortgeführt.

Die Rechtsbehelfsstelle des Operativen Services Nürnberg hat seit 16.06.2016 die Nutzung des EGVP erfolgreich erprobt.

 

Bundesweite, rechtskreisübergreifende Einführung von De-Mail als Ein- und Ausgangskanal

Mit der Einführung von De-Mail als Ein- und Ausgangskanal steht den Arbeitsagenturen und gemeinsamen Einrichtungen eine weitere Möglichkeit der sicheren elektronischen Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Partnern zur Verfügung. Die Dienststellen können Postfächer für den De-Mail-Dienst freischalten und für die elektronische Kommunikation nutzen.

 

Gebäudevorgaben der BA

Insbesondere durch die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), das am 27.07.2016 in Kraft getreten ist, ergeben sich Überarbeitungsbedarfe bei den GBV-BA in Bezug auf die Barrierefreiheit.

Daneben werden generelle Prüfungen des Grundwerks und der Anlagen erfolgen und im erforderlichen Umfang Anpassungen vorgenommen.

Bis dahin finden die GBV-BA in der derzeitigen Fassung grundsätzlich weiterhin Anwendung. Sonstige die BA bindende höherrangige Regelungen, beispielsweise das novellierte BGG, bleiben davon unberührt und sind (in ihrer jeweils geltenden Fassung) anzuwenden.

 

Weisung zur Einführung E-Recruiting in der BA

Die BA führt unter der Bezeichnung E-Recruiting ein IT-Verfahren ein, dass die Personalbereiche bei der administrativen Bearbeitung von Rekrutierungsprozessen unterstützt. Von der Stellenausschreibung bis zur Einstellungszusage können hierüber Rekrutierungsverfahren vereinfacht umgesetzt werden.

Im Rahmen der Einführung werden die bestehenden Geschäftsprozesse schrittweise mit dem E-Recruiting hinterlegt. Folgende Vorgehensweise ist vorgesehen:

Im ersten Schritt wird die Abwicklung der internen Stellenbesetzungsvorgänge eingeführt:

Im zweiten Schritt wird die Unterstützung der externen Stellenbesetzungsvorgänge ab Mitte 2017 erfolgen.

Weitere Ausbaustufen sind bis zum III. Quartal 2018 vorgesehen, darunter bspw. das Berichtswesen oder die Einrichtung einer Schnittstelle zur JOBBÖRSE.

Die BA führt das E-Recruiting als Hilfsmittel ein, um hiermit eine gleichsam professionelle, effiziente und moderne Rekrutierung zu unterstützen. Geltende Weisungen, insbesondere das Handbuch Personalrecht/Gremien, sowie bestehende Geschäftsprozesse behalten ihre Gültigkeit und gelten in gleicher Intention unverändert weiter.

 

Verlängerung bestehender OKiP-Vertrag

Der Vertrag über Leistungen im Rahmen von OKiP mit dem ElternService AWO wurde um drei Monate bis zum 31.03.2017 verlängert. Somit können alle Leistungen, deren Beginn bis zum 31.03.2017 liegt, gem. der bekannten Regelungen weiterhin abgerufen werden. Die Vertragsbedingungen haben sich nicht geändert.

 

 

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