Juni-Ausgabe
Informationen der HPR-Fraktion
Im Mai fand - unter Beachtung der Abstandsregeln - die konstituierende Sitzung des Hauptpersonalrats statt. Dabei wurde Christian Löschner in den HPR-Vorstand als Stellvertretender HPR-Vorsitzender gewählt. Auch wurden die Fach-Ausschüsse des HPR besetzt. Die Koordination unserer vbba-Fraktionsarbeit im HPR übernimmt zukünftig Gabriele Sauer.
Nach einer Corona-Sondersitzung am 26. Mai per Skype fand nun die erste reguläre HPR-Sitzung (ebenfalls via Skype) statt. Aus der Vielzahl der behandelten Punkte möchten wir gern auf folgende The-men besonders eingehen:
Weisung Regelungen Arbeitsschutz sowie Durchführung von Dienstreisen im Zusammenhang mit COVID-19
In der Weisung wird auf die weiterhin bestehende Notwendigkeit der Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsstandards (BMAS) nochmals deutlich hingewiesen und für die Bereiche Besprechungen, Dienstreisen und den Gebrauch von persönlicher Schutzausstattung (PSA) Konkretisierungen getroffen. Einer möglicherweise nachlassenden Vorsicht bei der Einhaltung der geltenden Schutzregeln soll damit entgegengetreten werden.
Im Grundtenor sind Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen wie Besprechungen weiterhin auf das absolute Minimum zu reduzieren. Stattdessen sollen soweit wie möglich technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen genutzt werden.
Sofern darüberhinausgehend doch persönliche Kontakte notwendig sein sollten (z. B. Besprechungen, Qualifizierungen, Prüfungen oder Auswahlverfahren mit persönlichem Kontakt und die damit in Zusammenhang stehenden Dienstreisen) sind diese nunmehr unter Einhaltung der in der Weisung konkret genannten Voraussetzungen möglich.
Des Weiteren wird in der Anlage der Weisung ein Szenario für die geplante Wiedereröffnung der BTS und FBA aufgestellt. Für die Bildungs- und Tagungsstätten und die FBA sind besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen zu ergreifen, um einen (zunächst eingeschränkten) Betrieb wieder zu ermöglichen.
Die Weisung betrifft den Rechtskreis SGB III und ist gültig vom 12.06. bis 30.09.2020; der Rechtskreis SGB II erhält sie zur Information.
Erprobung zum Einsatz von Zweitmonitoren im Rahmen einer Evaluierung an 2 SC-Standorten
In den Service Centern soll durch den Einsatz von Zweitmonitoren die Arbeitserledigung erleichtert und die Arbeitserbringung optimiert werden. Vor einem möglichen Flächenrollout in allen Service Centern ist eine Erprobung an 2 Standorten (Duisburg und Weißenfels) geplant.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service Center greifen in ihrer Arbeit größtenteils parallel auf eine Vielzahl von IT-Anwendungen und Ablagen zu. Durch den Einsatz von Zweitmonitoren sollen neben den ergonomischen Vorteilen weitere positive Effekte für die Arbeitsprozesse und damit einhergehend eine Steigerung der Qualität von Arbeitsergebnissen entstehen. Darüber hinaus wird mit der Bereitstellung eines Zweitmonitors dem Wunsch vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem modernen und zeitgemäßen Arbeitsplatz entsprochen.