November Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

• Einschätzungen zur aktuellen Corona-Lage

• Gespräch mit BA-Vorstand Daniel Terzenbach (Corona, Personalhaushalt 2022, Kug-Abschlussprüfungen, Kundenportal)

• Fachkonzept ZAV

• Dienstvereinbarung Lernen

• Einführung COMED-R im Ärztlichen Dienst

• Aktuelles zu COSACH

• Weisung zur Änderung der §§ 38 und 141 SGB III

• Bereitstellung des Offline-Produktes Inklusion in der BA

• Prüfung im 4-Augen-Prinzip STEP

• COVID19-Weisung u.a. „Quarantäne Anspruch auf Besoldung / Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz“

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die 4. Welle der Corona-Pandemie hat sich nun doch deutlich schneller und vor allem intensiver entwickelt, als allgemein gedacht (bzw. gehofft) wurde. Die dramatisch steigenden Inzidenzwerte (auch bei unseren Beschäftigten) und die Belegung von Intensivbetten in den Krankenhäusern mancher Regionen zeigen jetzt leider eine Realität, auf die reagiert werden sollte. Hierzu muss nicht alles neu geregelt werden – die Einhaltung der aktuellen Weisungslage würde schon helfen und Risiken minimieren – hier sind wir alle gemeinsam in der Pflicht! Das betrifft insbesondere die Geschäftsleitungen und Personalräte vor Ort zum Beispiel bezüglich der Arbeitsschutzregelungen, aber auch Führungskräfte und Beschäftigte können durch ihr umsichtiges Agieren unterstützen. In der aktuellen Situation sind für uns örtliche Regelungen zur Einschränkung von Homeoffice, Forcierung von (nicht zwingend notwendigen) persönlichen Kundenkontakten und Außendiensten sowie weiterhin Mehrfachbelegungen von Büroräumen unverständlich – aber auch die vielen Nachlässigkeiten bei der Einhaltung der AHA-L-Regelungen. Dies betrifft nicht nur Gebiete mit besonders hohen Werten, sondern alle Regionen. Aus den bisherigen drei Wellen sollte bekannt sein, wie schnell und dramatisch eine Situation umschlagen kann, wenn man sich zu lange zu sicher wähnt.

Der HPR hat sich hierzu in seiner Sitzung mit dem BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach und der BA-Personalchefin Dr. Renata Häublein ausgetauscht und entsprechende kurzfristige „zentrale Signale“ des BA-Vorstands angemahnt. Wir verstehen die Gratwanderung der BA als Sozialbehörde, die Dienststellen möglichst geöffnet zu lassen, dabei aber gleichzeitig den Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Kundschaft unter strengen Kriterien sicherzustellen. Dennoch sind wir der Meinung, dass es hilfreich wäre, nochmals deutlich zu machen, unter welchen Prämissen vor Ort agiert werden soll. Klar ist, dass bundes- bzw. landesrechtliche Regelungen zu beachten sind, auch wenn sie (wie aktuell in Bayern) kurzfristig getroffen werden und nicht immer eindeutig sind.

vollständige HPR-Information vom 15.11.2021