Sonderinformation zu LBB
Informationen der HPR-Fraktion
Hauptpersonalrat stimmt der Konzeption für die Lebensbegleitende Berufsberatung (LBB) vor dem Erwerbsleben zu
Rückblick:
In der Septembersitzung hatte der Hauptpersonalrat (HPR) eine negative Stellungnahme zur ihm vorgelegten Weisung der flächendeckenden Einführung der Lebensbegleitenden Berufsberatung (LBB) vor dem Erwerbsleben abgegeben.
In dieser Stellungnahme wurden konkrete Forderungen gegenüber dem Vorstand der BA formuliert.
Nunmehr hat die Zentrale deutlich nachgebessert. So sagten Detlef Scheele und Valerie Holsboer als Vertreter des BA-Vorstands in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats dem Gremium folgendes zu:
- Alle bisher in TE IV bewerteten operativen Beraterdienstposten (Berater/in U25, Inga-Berater/in, Reha-Berater/-in) werden wegen der gestiegenen qualitativen Anforderungen perspektivisch mit der TE III höher bewertet.
- Personelle Mehrbedarfe für die Einführung für LBB vor dem Erwerbsleben werden realisiert.
- Eine umfangreiche Qualifizierung (Zertifizierungsprogramm) zur Bewältigung der gestiegenen/steigenden Anforderungen an die Beratung der Kundinnen und Kunden wird erfolgen.
HPR-Sitzung Oktober 2018:
In der Oktobersitzung des HPR wurde dem Gremium nun eine entsprechende angepasste Konzeption für LBB vor dem Erwerbsleben vorgelegt.
Darin sind unter anderem folgende wichtige Aspekte geregelt:
- Der Dienstposten Berater/in U25 in der BA wird mit TE III bewertet.
- Vorläufiger Personalbedarf für LBB vor dem Erwerbsleben in Höhe von insgesamt 962 Vollzeitäquivalenten, wobei die Realisierung dezentral im Rahmen des Stellenplans der Regionaldirektionen erfolgen soll.
- Das Fachkonzept soll ab 01.09.2019 in Kraft treten und LBB vor dem Erwerbsleben stufenweise bis 2021 eingeführt werden, da entsprechende Rekrutierungen und Qualifizierungen organisiert und durchgeführt werden müssen.
In der Erörterung zwischen dem HPR-Vorstand und der Zentrale ist vereinbart worden, dass ein Qualifizierungskonzept in Form eines Zertifizierungsprogrammes erstellt und zeitnah umgesetzt wird.
Damit sind wesentliche Forderungen des Hauptpersonalrats erfüllt worden. Der vorgelegte Konzeption LBB vor dem Erwerbsleben hat der HPR zugestimmt.
Ausblick:
Zusätzlich erwartet der HPR ein umfassendes Fach- und Organisationskonzept für den gesamten operativen Bereich der Agenturen für Arbeit - spätestens im Rahmen der geplanten Flächeneinführung von LBB im Erwerbsleben.
Dieses muss zudem für die dort beschriebenen Aufgaben eine angemessene Personaldimensionierung ausweisen. Außerdem muss dort die zugesagte arbeitgeberseitige Bewertung aller operativen Berater/-innendienstposten der Agenturen für Arbeit in TE III festgeschrieben sein.