Juli-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der Juli-Sitzung des HPR waren u.a. der Personalhaushalt 2018, Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, das Projekt CashBA, OKIP und die Weisung zur Neugestaltung der dezentralen Dienststellenauftritte für das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Personalhaushalt 2018

Stellenregelungen hinsichtlich der Dienstleistungen SGB II wurden abgestimmt. Zudem sind für die Rückstandbearbeitung Inkasso nochmals Ermächtigungen avisiert. Auch erfolgen weitere Regelungen hinsichtlich der Übernahme von Amtshilfekräften. Über 130 bisher gesperrte Stellen im Bereich der Familienkasse wurden freigegeben.

Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO; Beitrag für den Wichtigen Hinweis Juli 2018

Mit Wirksamwerden der Europäischen Datenschutzgrundverordnung steht auch den Kundinnen und Kunden der Familienkasse ein umfangreiches Recht auf Auskunft über die bei der Familienkasse verarbeiteten personenbezogenen Daten zu. Unter anderem besteht nun auch eine Pflicht zur Negativauskunft, wenn keine Daten vorliegen. Der jetzt vorgelegte Wichtige Hinweis regelt den Umgang mit eingereichten Auskunftsersuchen, wobei die Frage der Freigabe noch nicht geklärt ist.

Projekt CashBA - Erprobung von Signatur-Pads in Pilotdienststellen; angepasster MA-Fragebogen

Die Erprobung von Signatur-Pads zur elektronischen Erfassung von Unterschriften auf der Empfangsbescheinigung bei Barzahlungsverfahren im Echtbetrieb wird erprobt, damit wird in die Signatur in die Empfangsbescheinigung importiert. Hiermit wird das Ziel verfolgt, die Scanaufträge für die Kolleginnen und Kolleginnen geringfügig zu reduzieren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

OKiP: beabsichtigte Kündigung der Haushaltsnahen Dienstleistungen zum 31.12.2018

Die erst in 2017 einführten Möglichkeiten zur Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen werden nach vorgelegten Erhebungen lediglich in sehr geringem Umfang nachgefragt bzw. letztendlich in Anspruch genommen. Eine Weiterführung dieses Angebotes ist daher wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.

Weisung zur Neugestaltung der dezentralen Dienststellenauftritte für das Internetportal der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Mit der Neugestaltung des Onlineportals der BA unter arbeitsagentur.de steht den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen ein moderneres Onlineangebot seit Dezember 2016 zur Verfügung. Die dezentralen Onlineauftritte werden nun den aktuellen Anforderungen angepasst.

Die technische Plattform ist die Software Oracle. Zur Qualifizierung werden die RD Fachtrainerinnen und Fachtrainer benennen, welche die Webautorinnen und Webautoren im Zeitraum vom 05.11. bis 07.11. 2018 für das neue Redaktionssystem qualifizieren. Den Pressesprecherinnen und Pressesprechern wird ein Training zur kundenorientierten Gestaltung von Inhalten innerhalb des Onlineportals angeboten.

Themen, die vom HPR seit Monaten verfolgt werden:

  • Schutz der Beschäftigten in der Planung/Pilotierung und Einführung von neuen Online-Angeboten. Die rechtlichen Konstellationen sind vielseitig. Die Individualrechte der Beschäftigten und die Möglichkeiten des Schutzes durch unsere Arbeitgeberin/Dienstherrin und die sich ausweitenden Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden sind auszuloten und einer guten Lösung zuzuführen.
  • Der oftmals gewünschte Einsatz von zwei Monitoren muss vom jeweiligen Arbeitsplatz und damit der betroffenen Person abhängen. Dabei sind die gesundheitlichen Bedürfnisse im Einzelfall zu berücksichtigen und individuell vor Ort zu klären. Wo es vom Arbeitsanfall sinnvoll und gesundheitlich unbedenklich ist, sollte dem Wunsch der Beschäftigten nach einer Ausstattung mit zwei Monitoren entsprochen werden.
  • Der Umgang mit der durchaus gut gestalteten Dienstvereinbarung zur Einrichtung von Langzeitkonten und die damit geschaffenen Möglichkeiten wird in den RD-Bezirken und den Verbünden des Internen Service sehr unterschiedlich gelebt. Es wird mehr und mehr deutlich, dass der Aufbau von Guthaben nicht das Problem ist (abgesehen davon, dass hier Zusatzstunden geleistet werden, die Überstunden gleichkommen). Problematisch ist vielmehr die Inanspruchnahme dieser geleisteten Stunden für die vorgesehenen Ausgleichsmöglichkeiten (Sabbatical, Pflege, vorzeitiges Ausscheiden etc.), da ohne zusätzlichen Personaleinsatz die Agenturen vor kaum lösbare Situationen bei der Aufgabenerledigung gestellt werden.
  • Die „Kantinenrichtlinien“ bringen viele Verantwortliche vor Ort in die Schwierigkeit, den Beschäftigten weiterhin (Auslauf von Verträgen) eine gute, gesundheitsbewusste Ernährung während der Arbeitszeiten zur Verfügung zu stellen. Hier sind insbesondere die kleinen und mittleren Dienststellen betroffen. Das Thema wird seit längerem besprochen, den vielen Hinweisen und Anfragen gehen wir nach.
  • Der Einsatz der Fachausbilderinnen und Fachausbilder vor dem Hintergrund der neuen Ausbildungs- und Studienordnungen. Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass Verantwortlichkeiten von Führungskräften, Personalberatungen, Beschäftigten in den AQua-Teams usw. hin und her geschoben werden. Hier muss dringend nachgebessert werden, damit sich unsere Nachwuchskräfte wieder gut betreut fühlen und sich voll auf die Ausbildung/das Studium konzentrieren können. Dem Vernehmen nach leiden bereits jetzt die Prüfungsergebnisse darunter bzw. werden die Ausbildungsziele nur schlecht oder gar nicht erreicht. Wir werden uns die Ergebnisse sehr genau vorlegen lassen.
  • Noch immer ist die Einführung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“, deren Zielsetzungen grundsätzlich begrüßt werden, ein Buch mit sieben Siegeln. Für den Bereich „vor dem Erwerbsleben“ liegen bisher keine ausreichenden Ergebnisse vor. Ebenso ist nicht geklärt, wie der durchaus notwendige Personalbedarf realisiert und die Qualifizierung der dort einzusetzenden Beschäftigten umgesetzt werden soll. Ganz abgesehen von Fragen der technischen Ausstattung und der Ergonomie an Schulen/Hochschulen.

 

vollständige Information vom 05.07.2018 (PDF)