Dezember-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Auf der Dezember-Sitztung hat sich der HPR u.a. mit den Fachkonzepten "Regionales Infrastruktur Management (RIM)“ und "Weiterentwicklung Organisation BA Service-Haus“, dem Pertsonalhaushalt 2018, dem Handbuch "Geheim- und Sabotageschutz“ und der Fortführung der Erprobung der Videoberatung im Aufgabenbereich Kinderzuschlag in den Familienkassen Bayern Süd, Niedersachsen-Bremen und Nord beschäftigt

Fachkonzept "Regionales Infrastruktur Management (RIM)“

Das Fachkonzept zur Neuorganisation des Regionalen Infrastruktur-Service (RIS) verfolgte das Ziel, mit dem 01.07.2016 eine neue Struktur der Infrastrukturservices einzuführen. Diese wurden wie im Fachkonzept RIS beschrieben einer ersten Analyse und Bewertung unterzogen, beschränkt auf wesentliche Punkte, zu denen eine Aussage bereits möglich und fundiert ist.

Nunmehr wird der Regionale IT-Service (RITS) mit dem Regionalen Infrastruktur-Service (RIS) im neuen Organisationsbereich „Regionales Infrastrukturmanagement“ (RIM) zusammengeführt, um in 17 Stützpunkten die Dienstleistung „Arbeitsplatzservice aus einer Hand“ zu realisieren. Damit wird die neue Organisation, mit mehr dezentraler Verantwortung und verschlankten Prozessen nochmals weiterentwickelt. Die fachliche Steuerung obliegt dem BA-Service-Haus. Die Regelungen hierzu sind dem Fachkonzept des BA-SH zu entnehmen.

Fachkonzept "Weiterentwicklung Organisation BA Service-Haus“

Das Fachkonzept des BA-Service-Hauses vom 12.02.2016 (wir berichteten) unterliegt ebenfalls einer organisatorischen und fachlichen Weiterentwicklung. Diese werden im vorliegenden Konzept ausführlich beschrieben und beruhen im Wesentlichen auf folgenden Entwicklungen:

  • den seit 2015 vollzogenen Änderungen von organisatorischen Strukturen,
  • der Weiterentwicklung der Flächenorganisation im Bereich Infrastruktur (siehe Fachkonzept RIM),
  • der Anpassung des Fachkonzepts Personal 2.0. 

Anpassung der Organisationsstruktur im Aufgabengebiet Arbeitsmarktzulassung

Durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der nationalen Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU steigen die Fallzahlen im Aufgabengebiet kontinuierlich an. Daher ist neben organisatorischen Anpassungen mit dem Personalhaushalt 2018 auch eine Aufstockung des Personals beabsichtigt.  

Personalhaushalt 2018

Der Haushalt 2018 wurde dem HPR zur Zustimmung und Stellungnahme vorgelegt. Grundsätzlich gilt das Prinzip „Umsteuerung für Mehrbedarf“. Eine Erhöhung der Personalausgaben soll sich mittelfristig maximal an der Erhöhung durch Tarif- und Besoldungserhöhungen orientieren.

Es heißt, dass man nicht jedes zusätzliche Thema mit zusätzlichen Stellen belegen kann, weil die Budgets endlich sind. Hinterfragt wird auch, ob die Ergebnisse jeweils zum Ressourceneinsatz passen. Das ist nachvollziehbar.

Die vbba-Fraktion im HPR begrüßt die Neuausrichtung im Umgang mit befristeter Beschäftigung. Der Regelfall soll bei Neueinstellungen nun eine Dauerbeschäftigung unter gezielter Nutzung der Probezeit sein. Friktionen aufgrund notwendiger Einarbeitung werden dadurch reduziert.

Positiv wird auch zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der kw-Vermerke vorerst nicht realisiert wird, da die ursprünglich angenommenen Einsparungen im operativen Service durch die E-Akte nicht vollständig erreicht wurden. Aus unserer Sicht dürften kw-Vermerke allerdings generell erst dann in Abzug gebracht werden, wenn Einspareffekte tatsächlich erzielt wurden bzw. nachweisbar sind. Dies sollte im Übrigen auch im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung der online-Kanäle gelten. Durch die Unvollständigkeit der Anträge gibt es nicht unerhebliche Mehrarbeit in den Operativen Services, den Eingangszonen und den Service Centern.

Äußerst kritisch ist zu bemerken, dass die bisherigen kw-Vermerke für INGA nicht wie mehrfach angekündigt und versprochen in Dauerstellen umgewandelt werden, sondern lediglich bis 31.12.20 geschoben werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss verlangte hier eine Nutzwertanalyse, die inzwischen zwar vorgelegt, aber noch nicht bewertet ist. Deshalb haben sich BMAS und BMF noch nicht zu einer Etatisierung entschließen können und der Respekt vor der Souveränität des Deutschen Bundestages gebietet, dass die Selbstverwaltung der BA hier wohl nicht einer Positionierung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgreift.

Für den Bereich berufliche Rehabilitation/ Inklusion gibt es zunächst 263 zusätzliche Stellen in der TE IV, weitere 80 Stellen für die Übernahme von Amtshilfekräften, 58 Stellen für „My Skills“, Stellen und Ermächtigungen für die Familienkasse, den Aufgabenbereich Arbeitsmarktzulassung Westbalkan und den Bereich der Grundsicherung, des weiteren Ermächtigungen für die Bereiche MINT-Kompetenzzentrum, Onboarding und Aktivierung Stille Reserve.

Identifizierte Über- und Unterausstattungen zwischen den RD-Bezirken sollen durch KW-Vermerke in mehrjährigen Schritten zu je 25 % ausgeglichen werden. Dadurch soll eine sanfte Umsetzung sichergestellt und Personalmigration vermieden werden.

Handbuch "Geheim- und Sabotageschutz“

Das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG) enthält umfangreiche Regelungen des personellen und materiellen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes. Mit dem nun vorliegenden Handbuch legt die BA einheitliche und transparente Regelungen fest, sodass das Risiko von Störungen oder Beeinträchtigungen auch durch sogenannte „Innentäter“ vermieden wird.

Verlängerung der Zustimmung zur operativen Umsetzung "Rückstandsbearbeitungskonzept“ Inkasso

Das Rückstandsbearbeitungskonzept Inkasso wird bis 30.06.18 verlängert. Wegen „umfangreicherer Analysen und Bewertungen“ verzögert sich das seit langem erwartete Fachkonzept. Frühestens ab 01.03.18 ist damit zu rechnen.

Fortführung der Erprobung der Videoberatung im Aufgabenbereich Kinderzuschlag in den Familienkassen Bayern Süd, Niedersachsen-Bremen und Nord

Die Erprobung der Videoberatung im Aufgabenbereich Kinderzuschlag wird in den Familienkassen Bayern Süd, Niedersachsen-Bremen und Nord bis 31.08.18 fortgesetzt. Da die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Videoberatung von Zuhause immer noch unzureichend sind, ist es leider bisher nicht gelungen eine signifikante Erhöhung der Fallzahlen zu erreichen. Seit August 2015 sind bisher 2.199 Videoberatungen durchgeführt worden, davon nur 94 von Zuhause aus. Die anderen Beratungen wurden an den sogenannten Kiosksystemen in den jeweiligen Familienkassen durchgeführt.

Weisung zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Inhalte der HE/GA 07/15 – lfd. Nr. 08 – "Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben“

Die immer wieder auftretenden Fragen zur Befristung von Telearbeit und zur Mobilzeit aufgrund der Befristung der o.g. HEGA hat nun ein Ende. Nicht nur die Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit und zur Mobilarbeit (Stand: 01.08.2015) wurde mit unbefristeter Dauer abgeschlossen, mit der nun vorliegenden Weisung gelten auch die Bestimmungen des Teils I der HE/GA über den 30.04.2018 hinaus unverändert weiter.

 

vollständige Information vom 11.12.2018 (PDF)