November-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Themen der November-Sitzung waren u.a. die Änderung zur Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Service Centern in der Bundesagentur für Arbeit vom 13. Mai 2004 in der Fassung Änderungsvereinbarung vom 18. Juni 2007, das Fachkonzept Interne Beratung (IB), das IT-Verfahren ALLEGRO und die Einführungsweisung E-Rechnung – Stufe 3 – Anbindung Bundesportal.

Zielvereinbarungstemplates und Glossare 2020:

Zielvereinbarungen in den Service Centern (SC)

Mit der Zielsetzung der telefonischen Erreichbarkeit der SC SGB III in 2020 wurden klaren Zeichen gesetzt: 70% telefonische Erreichbarkeit ist nicht einfach „nur“ ein verzielter Wert, sondern die klare Aussage, dass die aktuelle Situation in den SC keinen realistischen höheren Wert zulässt.

Das ist das positiv zu sehende Eingeständnis, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht. Ganz klar ist dies aber nicht losgelöst von dem früheren „Zwilling“ Eingangszone zu sehen. Geringe telefonische Erreichbarkeit führt zu vermehrten Vorsprachen, die die Eingangszonen schon lange nicht mehr steuern können.

Eine klare Trennung der Organisationseinheiten ist offensichtlich nicht nur aus Controlling-Gesichtspunkten wenig sinnvoll.

Zielvereinbarung mit dem Technischen Beratungsdienst (TBD)

Auch hier wurden besorgniserregende Änderungen bekannt: Im TBD fallen ca. 40% der zu erbringenden Dienstleistungen für die Aufgaben als Sicherheitsfachkräfte (SIFA) an. Abstriche dürfen hier aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz nicht gemacht werden. Aufgrund fehlender Planstellen können alle Aufgaben nicht ohne Einschränkungen erfüllt werden und gehen insbesondere zu Lasten der nun eingeschränkten Einzelberatungen den Beschäftigten (z.B. Ergonomieberatung). Dies stellt einen krassen Widerspruch zur Zielsetzung der BA im Rahmen des Handlungsfeldes Kultur und Führung, hier insbesondere in Bezug auf die Mitarbeiterorientierung, dar.

Änderung zur Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Service Centern in der Bundesagentur für Arbeit vom 13. Mai 2004 in der Fassung Änderungsvereinbarung vom 18. Juni 2007

Mit der Änderungsvereinbarung soll der festgeschriebene Arbeitszeitrahmen bei gleichbleibender Servicezeit (08:00 Uhr -18:00 Uhr) ausgedehnt werden. Die Arbeitszeit soll 60 Minuten vor der Servicezeit und 30 Minuten danach enden können, um den Mitarbeiterbedürfnissen gerecht zu werden und belastungsorientiert die Vorgänge am Serviceplatz bzw. E-Mails abarbeiten zu können.

Neues Fachkonzept Interne Beratung (IB)

Das Geschäftsmodell ist nachfrageorientiert ausgerichtet. Es gelten die Beratungsgrundsätze der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme sowie der Vertraulichkeit.

Zu den Kernaufgaben der IB gehört die Beratung zu einer Vielzahl an übergreifenden Themen   aus dem unmittelbaren Verantwortungsbereich von Führungskräften, z. B. die Analyse und Optimierung zur Erreichung der geschäftspolitischen Ziele, die organisatorische Weiterentwicklung der zu beratenden Organisationseinheit, die Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Geschäftsstrategie, die Erstellung von Konzepten zur Binnensteuerung und Informations- und Kommunikationssystemen (Geschäftsberatung). Punktuell gibt es bereits Aufträge im Sinne einer komplexen Transformationsberatung, z.B. bei Kultur- und Führungsthemen.

Daneben wird die IB zunehmend für die Begleitung von Umsetzungsaktivitäten (Changemanagement) und Moderationstätigkeiten eingesetzt. Auch die Optimierung und Stabilisierung operativer Prozesse (Prozessberatung) wird weiterhin nachgefragt.

Aufgabengebiet Arbeitsmarktzulassung (AMZ) – Erprobung einer neuen Führungsorganisation (Regionalleiter-Modell)

Ziel der Weisung ist die Erprobung einer veränderten Führungsstruktur im Bereich Arbeitsmarktzulassung durch die zunächst auf ein Jahr begrenzte Einführung von Regionalleitungen, die als im OS verankerte Bereichsleitungen mit OS-übergreifenden Zuständigkeit eine Leitungsebene zwischen den Teamleitungen der operativen Teams von Ort und der Fachbereichsleitung in der Zentrale bilden.

Durch die veränderte Führungsstruktur sollen aus dem gültigen Fachkonzept AMZ resultierende Schwachstellen bei der Flächensteuerung behoben sowie die fachliche Führung optimiert werden.

Hierfür sollen an drei von insgesamt sechs Standorten Arbeitsmarktzulassung Regionalleitungen eingerichtet werden, denen ausschließlich AMZ-Teams aus zwei OS zugeordnet werden. Die Regionalleitungen werden in den Standorten Erfurt (für Erfurt und München), Köln (für Bonn und Duisburg) und Stuttgart (für Stuttgart und Frankfurt) eingerichtet.

Die Erprobung wird im 3. Quartal 2020 evaluiert. Die Ergebnisse und Erfahrungen werden über das weitere Vorgehen entscheiden. Die vbba wird diesen Prozess kritisch begleiten.

IT-Verfahren ALLEGRO

Vorgelegt wird ein Weisungsentwurf zum IT-Verfahren ALLEGRO, der insbesondere Hinweise zur Produktivsetzung der Programmversion 19.03.00 am 18.11.19, zur Anhebung der Regel- und Mehrbedarfe, Sozialversicherungsbeiträge sowie Unterhaltsvorschussbeträge zum 01.01.2020 und zur Listenbereitstellung umfasst von Leistungsfällen, die nicht automatisch umgestellt werden. Mit den geänderten Funktionen wird die rechtmäßige Bearbeitung von Leistungsfällen im IT-Verfahren ALLEGRO erleichtert. Die Befähigung hierzu wird über die Anwenderbetreuungen der Regionaldirektionen sichergestellt.

Einführungsweisung E-Rechnung – Stufe 3 – Anbindung Bundesportal

Die BA erfüllt mit der Anbindung an die Online-Zugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) der Bundesdruckerei für alle Rechnungsarten eine EU-Richtlinie. Den Kolleginnen und Kollegen steht zur technischen Umsetzung im Intranet eine Informationsplattform zur Verfügung. Da mit hat die BA die Technischen Voraussetzung geschaffen, die in der Kommunikation mit unseren Partnern in Verwaltung und Wirtschaft durch diese erst noch umgesetzt werden muss.

Protokollierung von benutzerbezogenen Zugriffen an der Oberfläche E-Akte

Im Aktentyp 1022 „Gleichstellung“ sind besonders sind die Daten als besonders schützenswert eingestuft. Um die Kolleginnen und Kollegen der Organisationseinheit OS-Regress in die Lage zu versetzten, schnell und unkompliziert eine vollständige Sachverhaltsaufklärung herzustellen, wird der Zugriff auf diese Beschäftigten erweitert. Gleichzeit jedoch werden alle Zugriffe für alle erkennbar dargestellt.

 

vollständige Information vom 06.11.2019