Januar-Ausgabe 2016
Informationen der HPR-Fraktion
vbba-Forderung erfüllt: Q1 – Mindeststandard Arbeitslosengeld I (Alg) ist gefallen
In zähen und langwierigen Verhandlungen ist es gelungen, das von der vbba oft kritisierte Ziel: Q1 als Mindeststandard Alg aus den Zielvereinbarungen für 2016 zu streichen.
Unseren Forderungen vom September 2014, erneut veröffentlicht im September 2015, wurde damit Rechnung getragen.
Der neue Zielwert: "Anteil rechtzeitiger Bewilligungen Arbeitslosengeld I" entspricht nun den Forderungen nach Abbildung der tatsächlichen Erfordernissen gegenüber den Kunden und der Arbeit der Beschäftigten.
Die Kennzahl mit zentral festgelegtem Zielwert von 90 % bildet die Bearbeitungsdauer im jeweiligen Betrachtungszeitraum ab und ist folgendermaßen definiert:
- Grundsätzlich werden alle Anträge auf Alg I gezählt, die innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des entscheidungsreifen Antrages bearbeitet werden.
- Als innerhalb von 5 Arbeitstagen bearbeitet gelten dabei auch Anträge, bei denen die nahtlose Leistungsgewährung bis 20 Arbeitstage nach Anspruchsbeginn erfolgte.
Durch das Siebte Besoldungsänderungsgesetz wurde für Beamte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verwendet werden mit Wirkung vom 1. Januar 2016 eine bis zum 31. Dezember 2018 zeitlich befristete Stellenzulage geschaffen.
Das BMI hat für seinen Geschäftsbereich geregelt, dass Tarifbeschäftigte eine außertarifliche Zulage unter den gleichen Voraussetzungen, in gleicher Höhe und im gleichen Umfang erhalten wie es die Regelungen für Beamtinnen und Beamte vorsehen.
Die BA unterstützt das BAMF in vergleichbarer Weise und beabsichtigt deshalb ebenfalls die Gewährung einer außertariflichen Zulage für Tarifbeschäftigte in Anlehnung an die Regelungen des BMI.
Die Höhe der Zulage (von 85 bis 140 EUR monatlich) bestimmt sich nach der Tätigkeitsebene, in der die/der Tarifbeschäftigte eingruppiert ist.
Vereinbarung von Beruf und Familie/Privatleben - Verfahrensanpassungen beim Organisationsservice Kinder und Pflege (OKiP)
Die Nachfrage nach OKiP-Leistungen hat sich verstetigt. Allerdings konnte festgestellt werden, dass ein beträchtlicher Anteil der von den Mitarbeitenden beauftragten und von der ElternService AWO GmbH bereits organisierten Betreuungsleistungen kurzfristig wieder storniert wird. In der Regel können die verbindlich beauftragten Betreuungskräfte kurzfristig nicht kostenneutral anderweitig eingesetzt werden mit der Folge, dass der AWO GmbH hohe Ausfallkosten entstehen. Stornierungen in dem festgestellten Umfang waren bisher vertragsseitig nicht abgedeckt. Daher wurde ab Januar 2016 vereinbart, dass im Falle von Stornierungen Aufwandsentschädigungen zu zahlen sind. Damit wurde mit Blick auf die Gesamthöhe der anfallenden Stornierungskosten Anpassungsbedarf im Hinblick auf das Verfahren notwendig. Die Anzahl der Stornierungen soll auf ein unvermeidbares Maß zurückgeführt werden.
Um die Eigenverantwortung der Beschäftigten zu fördern und ein wirtschaftliches Verwaltungshandeln zu erreichen, wird für Stornierungen einer Notfallbetreuung und einer individuellen Kinderbetreuung während Fortbildungen - beginnend ab dem 01. März 2016 - eine Eigenbeteiligung in Höhe von einheitlich pauschal € 40,- an den Organisationskosten eingeführt, sofern die Stornierung innerhalb der letzten beiden Werktage vor der beauftragten Betreuung erfolgt und nicht von Seiten der BA oder der AWO GmbH zu vertreten ist. Die Beschäftigten werden bei Inanspruchnahme über dieses Verfahren eingehend informiert.
Für langzeitabwesende Beurlaubte und Beschäftigte in Elternzeit wurde seit August 2014 der Zugriff von Extern auf Informationen im BA-Intranet mit einem Notebook-Lite pilotiert. Das Angebot wurde mit Interesse und positiven Rückmeldungen nachgefragt, so dass einer Flächeneinführung nichts mehr im Weg stand. Das bisherige Verfahren mit einem Notbook-Lite wird nun durch eine Lösung mit ausschließlich privater IT-Ausstattung abgelöst.
Von der BA wird, mit Ausnahme eines 24-Zoll-Monitor für sehbehinderte und schwerbehinderte Beschäftigte, wenn dieser behinderungsbedingt zwingend erforderlich ist, keine Hardware zur Verfügung gestellt. Nutzerseitig sind generell eine geeigneter DSL-Internet-Zugang und ein privates Mobilfunkgerät zu stellen. Eine Kostenerstattung ist nicht vorgesehen. Die Nutzung erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Zugriff ist schriftlich zu beantragen. Bisherige Nutzerinnen und Nutzer brauchen keinen neuen Antrag stellen. Die derzeitig zur Verfügung gestellten Notebook-Lite werden eingezogen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten entsprechende Kennungen für den Zugriff, der über eine jeweils aktuelle PIN abgesichert wird. Diese PIN erhalten die Beschäftigten auf ihr Mobiltelefon, dass die BA lediglich für diese Zwecke nutzt. Für die Jobcenter-Beschäftigten der BA ergeht hier eine Information, so dass bei Interesse (und Einkauf) ebenfalls ein Zugriff möglich ist.
Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Brisanz der Thematik "starker Zustrom von Schutzsuchenden" ist es von essentieller Bedeutung, schnellstmöglich weitreichende Transparenz zum Personenkreis der Schutzsuchenden in den Geschäftsprozessen der BA zu schaffen. Vor allem vor dem Hintergrund des nun vorliegenden Gesetzentwurfes zum Datenaustausch mit anderen mitwirkenden Behörden (Datenaustauschverbesserungsgesetz) und damit zur Schaffung einer gemeinsamen Plattform benötigt die BA Auswertungsmöglichkeiten für die Daten der Schutzsuchenden aus den 8 prägnanten Herkunftsländern. Dieser Zugriff wird einem stark begrenzten Personenkreis nun gewährt, damit gegenüber der Politik und weiteren Interessierten Transparenz hergestellt werden kann. Diese Auswertungen sind nicht im Rahmen der Steuerung der Agenturen und Regionaldirektionen zu nutzten. Sie dienen allerdings zur strategischen Konzeptarbeit für die BA.
Überprüfung der Aufwandssituation im OS bei der Nutzung von ROBASO und Identifizierung von Optimierungsmaßnahmen im Rahmen der Pilotierung ROBASO Stufe 1
Die Pilotierung von ROBASO Stufe 1 erfolgt seit Oktober 2015 in ausgewählten Agenturbezirken in den EZ, SC und OS der Regionaldirektion Baden-Württemberg. Es wurde festgestellt dass die Nutzung von ROBASO insbesondere im OS zu erheblichen Mehraufwänden führt. Auch aufgrund der aktuellen Belastungssituation in den Operativen Services in der RD Baden-Württemberg ist vorgesehen, die Pilotierung zunächst auszusetzen. Daher sollen die Pilotanwender/innen in den OS die Prozesse in ROBAS0.0S nur noch auf freiwilliger Basis nutzen.
Aufgrund der kritischen Rückmeldungen sollen die Aufwände im OS dargestellt, konkrete Mehraufwände überprüft und Ansatzpunkte zur Optimierung abgeleitet werden. Dazu wurde eine Projektgruppe gebildet, die bei der Durchführung durch Capgemini Consulting als unabhängige Instanz unterstützt wird. Zur Überprüfung der Aufwandsituation sollen 18 ausgewählte Beschäftigte in drei AlgPlus-Teams befragt werden.
Der HPR vertritt, die Auffassung, dass sich die Anwendung ROBASO nicht in einem erprobungswürdigen Zustand befindet. Auch kann derzeitig nicht davon ausgegangen werden, dass es einen praktischen Nutzen für die Beschäftigten, die Organisation oder die Kunden gibt.
Insgesamt ist festzustellen, dass das gesamte Verfahren ROBASO noch nicht ausgereift ist und selbst die Erprobung zu einer erheblichen Mehrbelastung der Anwenderinnen und Anwender führt. Auf weitere Missstände im Zusammenhang mit dieser Anwendung wird der HPR in einem Anschreiben an den Vorsitzenden des Vorstandes der BA, Herrn Frank-Jürgen Weise ausführlich hinweisen. Der HPR fordert die Beendigung der Pilotierung von ROBASO sowie des Verfahrens OPDA.
Im Ausschuss Nr. 6 (Infrastruktur, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, allgemeine IT- Angelegenheiten) werden u.a. Maßnahmen zum Schutz und Sicherheit der Beschäftigten, Belegungspläne des Verwaltungszentrums, Beteiligungen von fachübergreifender IT-Verfahren behandelt.
Für die vbba sind im Ausschuss 6 Gabriele Sauer aus der AA Magdeburg (SAT), Wolfgang Struck aus der AA Braunschweig-Goslar (NSB) und Reinhold Keller aus der AA Traunstein (BY) tätig (im Bild rechts).
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