Dezember-Ausgabe 2015
Informationen der HPR-Fraktion
Auf seiner Dezember-Sitzung hat sich der HPR mit der Bemessung des Ausbildungsentgelts bei Teilzeitausbildung mit der Weisung zur Einführung eines Diversity- und Gender-Checks zur systematischen Anwendung von Diversity- und Genderaspekten beschäftigt.
Die Ausbildungsvergütung bei Inanspruchnahme einer Teilzeitberufsausbildung bemisst sich grundsätzlich nach dem Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vollbeschäftigter Auszubildender.
Um eine Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst zu gewährleisten, wird eine Regelung des BMI für die BA mit Wirkung zum 01.01.2016 übernommen. Demnach erfolgt die Gewährung der Ausbildungsvergütung bei Teilzeitausbildung übertariflich in Höhe der Vollzeitausbildungsvergütung bei Erfüllung der im Rundschreiben genannten Bewilligungsvoraussetzungen. Die Regelungen finden auf alle Auszubildenden in der BA Anwendung. Voraussetzung ist unter Anderem, dass die/der Auszubildende ein berechtigtes Interesse an einer Teilzeitausbildung nachweist (z. B. Betreuung eines eigenen Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen oder Vorliegen vergleichbar schwerwiegender Gründe). Die wöchentliche Mindestausbildungszeit soll 25 Stunden nicht unterschreiten.
Bei Organisationsentwicklungsprozessen (z. B. Fachkonzepterstellung), Prozessen der kontinuierlichen Verbesserung, Strategie- und Politikformulierung, sowie bei Maßnahmenentwicklungen im Rahmen neuer fachlicher Konzepte ist es mit Blick auf die Effektivität und Effizienz zunehmend bedeutsam, die unterschiedlichen Auswirkungen sowohl auf Frau und Mann sowie das gesamte Familiensystem als auch auf andere Beschäftigungsgruppen wie Ältere, schwerbehinderte Menschen oder Menschen bzw. Beschäftigte mit Migrationshintergrund zu diskutieren und aus geschäftspolitischen Erwägungen, zu berücksichtigen.
Die frühzeitige Berücksichtigung von Diversity- und Genderaspekten im Rahmen der nun vorliegenden Checkliste hat den Vorteil, dass mögliche ungleiche und nicht gewollte Auswirkungen auf die verschiedenen Beschäftigungsgruppen im Nachhinein nicht korrigiert werden müssen und dient damit der Qualitätsverbesserung sowie der Minimierung des Verwaltungsaufwandes bzw. der Kosten.
Der Diversity- und Gender-Check ist in den Dienststellen verpflichtend einzusetzen.
HPR-Ausschuss Nr. 4
Im Ausschuss Nr. 4 (Geldleistungen) werden die Belange des Operativen Service (OS), der Service Center (SC), der Eingangszonen in den Arbeitsagenturen sowie der Familienkasse der BA (FamKa) behandelt.
Für die vbba sind im Ausschuss 4 Wolfgang Struck aus der AA Braunschweig-Goslar (NSB) und Esther Tomaszewski aus der AA Chemnitz (Sachsen) tätig (Foto v.l.n.r.).
vollständige Information vom 03.12.2015 (PDF)