Oktober-Ausgabe 2015
Informationen der HPR-Fraktion
Schwerpunkt in der Oktobersitzung war - neben zahlreichen anderen Themen - die Unterstützung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch BA-Beschäftigte.
In der Diskussion mit dem Vertreter der Zentrale der BA wurde auch deutlich gemacht, dass aus Sicht des HPR der Personalabbaupfad sofort gestoppt werden sollte, um den neuen Herausforderungen gerecht werden zu können. Die vbba hat bereits Anfang September gegenüber der BA gefordert, diesen bis auf weiteres auszusetzen (siehe vbba aktuell vom 11.09.2015).
Die BA wird das BAMF bei der Bearbeitung der derzeit ca. 200.000 offenen Anträgen in der Zeit vom 20.10. - 20.12.2015 unterstützen.
Zu den Aufgaben des BA-Personals gehören:
- Sichtung der Vorgänge und Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Rechtsvorschriften,
- Rechtswirksame Entscheidung über den Antrag,
- Erstellung und Versand des Bescheids entsprechend der o. g. Entscheidung.
BAMF und IT-Systemhaus stellen sicher, dass diese BA-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter Zugriff auf das BAMF-Netzwerk und deren Fachverfahren hat.
Betroffen sind die OS-Standorte
- Berlin,
- Köln
- Mannheim und
- Nürnberg
mit jeweils 50 Vollzeitäquivalenten.
Die wahrzunehmenden Aufgaben entsprechen der Tätigkeitsebene IV. Es können auch geeignete Fachassistenten der TE V eingesetzt werden. Es werden auch Führungskräfte durch die BA gestellt.
Zur Durchführung der Aufgaben gibt es eine einwöchige Qualifikation. Es wird Aufwandsentschädigung von 200 Euro monatlich gezahlt, wenn der Beschäftigung an einem anderen Dienstort erfolgt und der künftige Arbeitsplatz mindesten 30 km vom Wohnort entfernt ist.
Vierzig Beschäftigte der BA aus dem RD-Bezirk Sachsen werden ab 12.10.15 für sechs Wochen die BAMF-Außenstellen in Sachsen unterstützen. Auch hier werden die Regelungen der E-Mail-Info vom 06.10.15 zum Auslagenersatz (s.o.) angewandt.
Nachdem aktuell einige Irritationen hinsichtlich der Auslagenerstattung aufgetreten waren, sind mit einem Aktenvermerk vom 06.10.2015 die bestehenden Regelung nochmals benannt und zum Teil ergänzt worden. Der HPR konnte unzumutbare finanzielle Belastungen der Studierenden durch eine übertarifliche Verfahrensweise vermeiden.
Regelungen zu Unterkunftskosten wurden bereits mit einem Vermerk vom 01.10.2015 getroffen. Diese werden nun um weitere Kostenerstattungen bei Familienheimfahrten und Dienstreisen sowie um eine Aufwandsentschädigung bei kurzfristiger Zuweisung außerhalb des Einzugsgebietes nach Bundesumzugskostengesetz ergänzt.