September-Ausgabe 2015
Informationen der HPR-Fraktion
In der September-Sitzung des Hauptpersonalrates wurden unter anderem die Themen Dienstvereinbarung IKT, Pilotierung von ROBASO und die HEGA Suchtprävention behandelt.
Die BA ist dem Vorschlag des HPR nachgekommen und hat eine neue Dienstvereinbarung IKT vorgelegt. Die Anwendung der dieser Dienstvereinbarung setzt die Bereitschaft und Fähigkeit aller Beteiligten voraus, sinnvoll und vernünftig im Interesse der BA und ihrer Beschäftigten zu handeln.
Es wird insbesondere die Möglichkeit geschaffen, den dienstlichen Internetzugang mit Ausnahme des dienstlichen E-Mail-Accounts privat zu nutzen. Auch private Inlandstelefonate über das BA-Festnetz können künftig kostenfrei geführt werden.
Zugleich wird eine Rechtsgrundlage zur Kontrolle der Einhaltung der Regelungen geschaffen. Dem Personaldatenschutz und der Mitarbeiterfürsorge wird Rechnung getragen.
Eine private Nutzung des Telefons und des Internets ist nur gestattet, nachdem die Beschäftigten den Nutzungsbedingungen schriftlich zugestimmt haben.
Für Beschäftigte der BA in den Jobcentern gilt die Dienstvereinbarung nur, wenn durch die BA Entscheidungen getroffen werden, die diese Beschäftigten betreffen (z.B.: Protokollierung von Zugriffen auf BA-Verfahren, Personendaten im BA-Personalverwaltungsprogramm, etc.)
Ab 05. Oktober 2015 wird die IT-Oberfläche ROBASO (Rollenbasierte Oberflächen) im Rechtskreis SGB III sowie der Basisdienst OPTEAMS (Operativer Team-Service) in den Organisationsbereichen Eingangszone, Service Center und Operativer Service in der Service Center Region Südwest sowie in den Regionaldirektionsbezirken Rheinlad-Pfalz-Saarland, Hessen und Baden-Württemberg pilotiert.
Zur Bearbeitung von Kundenanliegen nutzen die Kolleginnen und Kollegen insbesondere im Kundenportal derzeit viele IT-Verfahren. Daten werden teilweise redundant in verschiedenen IT-Verfahren erfasst. Dies erhöht den Pflegeaufwand, führt zu Inkonsistenzen und mangelnder Datenqualität.
Die Benutzeroberflächen der verschiedenen IT-Verfahren sind nicht einheitlich, wodurch die Benutzerführung beeinträchtigt und die Erlernbarkeit vermindert wird. Gleiche Funktionalitäten sind in verschiedenen IT-Verfahren teilweise unterschiedlich umgesetzt.
Mit der neuen Benutzeroberfläche ROBASO wird zukünftig eine innovative Form der IT-Unterstützung geschaffen, die eine einheitliche und prozessbasierte Bearbeitung von Kundenanliegen durchgängig ermöglicht.
Die Pilotierung von ROBASO erfolgt ab dem 05.10.2015 (Programmversion 52a). In drei Wellen werden sukzessive immer mehr Eingangszonen der Agenturen für Arbeit, Operative Services und Service Center eingebunden. Da wesentliche Voraussetzung für ROBASO die Erfassung und Pflege von operativen Teams ist, wird der Basisdienst OPTEAMS im Zuge der ROBASO-Pilotierung ebenfalls erprobt.
Die neue Benutzeroberfläche ROBASO soll während der Pilotierung im Arbeitsalltag von den Kolleginnen und Kollegen der Eingangszonen, Service Center und Operativen Services im Rechtskreis SGB III erprobt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Eingangszonen und Service Centern bearbeiten Kundenanliegen während der Pilotierung ausschließlich prozessgeführt mittels ROBASO. Die bisherigen IT-Verfahren werden benutzt, sofern der Geschäftsprozess in ROBASO noch nicht vollständig abgebildet ist. BEO (Besucher-Eingangszonen-Organisation) wird hingegen in den Eingangszonen mit Pilotierungsbeginn ROBASO generell nicht mehr bedient.
Die Kolleginnen und Kollegen der Operativen Services in den Aufgabengebieten Alg Plus, AMDL, BEH, BAB/Reha und SB-AV nutzen die neue IT-Oberfläche ROBASO für die prozessuale Geschäftsfallbearbeitung. Für die übrigen OS-Aufgabengebieten SGG, OWI und KIA ist die Nutzung freigestellt, jedoch muss die tägliche Sichtung der in ROBASO geführten Aufgabenlisten und die Aufgabenbearbeitung sichergestellt werden.
Die OS-Aufgabengebiete Regress, AÜG und Alg Erstattung/Grenzgänger sowie die Sonderaufgaben-gebiete FbW-Kostenzustimmung, Jugendwohnheimförderung, Arbeitsmarktzulassung und MobiPro nehmen nicht an der Pilotierung teil.
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement ist die betriebliche Gesundheitsprävention im Jahr 2015 ein gesetztes Schwerpunktthema. Mit der vorliegenden HEGA werden den Dienststellen Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Führungskräfte und Mitarbeitende zu sensibilisieren und zu informieren. Zudem werden Schulungsangebote vorgehalten. Alle Führungskräfte sind durch jährliche Informationsveranstaltungen sachgerecht zu informieren, um bei suchtbezogenen Auffälligkeiten entsprechend reagieren und ihrer Personalfürsorgepflicht nachkommen zu können.
Bereits örtlich vorhandene Dienstvereinbarungen bleiben hiervon unberührt und gehen ggf. vor.
Hier werden alle Themen rund um den Bereich "Markt und Integration" behandelt. Dort sind häufig aktuelle VERBIS-Programmversionen und neue Ideen zu revolutionären Online-Angeboten für die Berufsberatung/-orientierung und Arbeitsvermittlung Thema. Unter Anderem die Vorhaben INGA, Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung, Kontakt plus und ROBASO wurden in diesem Ausschuss intensiv diskutiert und begleitet.
Für die vbba sind in diesem Ausschuss Renhold Keller und Sven Strauß (Foto v.l.n.r) vertreten.