Juli-Ausgabe 2015
Informationen der HPR-Fraktion
In der Juli-Sitzung des Hauptpersonalrates wurden unter anderem die Themen Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit und Mobilarbeit in der BA, Zugriff von extern auf das BA-Intranet für langzeitabwesende Beurlaubte und Beschäftigte in Elternzeit sowie die Pilotierung der IT-Oberfläche ROBASO behandelt.
Durch die Neufassung der Dienstvereinbarung wird alternierende Telearbeit auf die Verpflichtung nach § 16 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz, im Rahmen der Vereinbarkeit Beruf und Familie Telearbeitsplätze bzw. mobile Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Familien- und Pflegeaufgaben, fokussiert. Die Kontingentierung von 4650 Telearbeitsplätzen entspricht weiterhin der bestehenden Obergrenze. Die BA war nicht bereit, diese zu erhöhen. Im Interessenkonflikt zwischen dienstlichen Obliegenheiten und den Interessen der Betroffenen ist eine Kontingentierung nachvollziehbar, verpflichtet jedoch auch Personalvertretungen für die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes Sorge zu tragen.
Durch die klare Festlegung der Inanspruchnahme für Betreuungs- und Pflegeaufgaben erhöht sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Telearbeitsplätze allerdings um 1.200 für diesen Personenkreis. Da bereits in Vergangenheit vielfach auch diesen Kolleginnen und Kollegen die Telearbeit aufgrund der Einschränkung abgelehnt werden mussten, konnten weitere Personenkreise nicht mehr berücksichtigt werden. Mobilarbeit ist darüber hinaus möglich.
Für den Personenkreis der schwerbehinderten Menschen bestehen höherrangige Ansprüche u.a. nach § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX. Sofern z. B. auf Grund der Art und Schwere der Behinderung Telearbeit notwendig ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet einen entsprechenden leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Für Kolleginnen und Kollegen im Rahmen des "Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)" i. S. des § 84 Abs.2 SGB IX werden entsprechende verbindliche Vereinbarungen im Wiedereingliederungsverfahren getroffen. Die Ansprüche dieser Personenkreise werden nicht auf das Kontingent der Telearbeitsplätze angerechnet.
Weitere wichtige Eckpunkte der neuen Dienstvereinbarung:
- Für bestehende Vereinbarungen zur Telearbeit besteht ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2015.
- Neue Vereinbarungen werden für einen Zeitraum von 2 Jahren geschlossen. Eine Verlängerung ist möglich.
- Ausgleichsmöglichkeiten sind innerhalb eines Regionaldirektionsbezirkes sicherzustellen.
Weitere Einzelheiten sind der Dienstvereinbarung (einschließlich dazugehöriger HE/GA) zu entnehmen. Diese wird in Kürze im Intranet veröffentlich.
Der Zugriff von extern auf Informationen im BA-Intranet mit einem "LZA-Note-Notebook-Lite" für langzeitabwesende Beurlaubte und Beschäftigte in Elternzeit wurde über einen Zeitraum von einem Jahr pilotiert. Um weitere Erfahrungen zu sammeln, wird die Pilotierung bis 31.12.2015 verlängert.
Ab 26. August 2015 wird die IT-Oberfläche ROBASO (Rollenbasierte Oberflächen) im Rechtskreis SGB III sowie der Basisdienst OPTEAMS (Operativer Team-Service) in den Organisationsbereichen Eingangszone, Service Center und Operativer Service in einer Service Center Region sowie in 3 Regionaldirektionen pilotiert.
Zur Bearbeitung von Kundenanliegen nutzen die Kolleginnen und Kollegen insbesondere im Kundenportal derzeit viele IT-Verfahren. Daten werden teilweise redundant in verschiedenen IT-Verfahren erfasst. Dies erhöht den Pflegeaufwand, führt zu Inkonsistenzen und mangelnder Datenqualität.
Die Benutzeroberflächen der verschiedenen IT-Verfahren sind nicht einheitlich, wodurch die Benutzerführung beeinträchtigt und die Erlernbarkeit vermindert wird. Gleiche Funktionalitäten sind in verschiedenen IT-Verfahren teilweise unterschiedlich umgesetzt.
Mit der neuen Benutzeroberfläche ROBASO wird zukünftig eine innovative Form der IT-Unterstützung geschaffen, die eine einheitliche und prozessbasierte Bearbeitung von Kundenanliegen durchgängig ermöglicht.
Die Pilotierung von ROBASO erfolgt ab dem 17.08.2015 (Programmversion 52) für 4 Monate. In drei Wellen werden sukzessive immer mehr Eingangszonen der Agenturen für Arbeit, Operative Services und Service Center eingebunden. Da wesentliche Voraussetzung für ROBASO die Erfassung und Pflege von operativen Teams ist, wird der Basisdienst OPTEAMS im Zuge der ROBASO-Pilotierung ebenfalls erprobt.
Die neue Benutzeroberfläche ROBASO soll während der Pilotierung im Arbeitsalltag von den Kolleginnen und Kollegen der Eingangszonen, Service Center und Operativen Services im Rechtskreis SGB III erprobt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Eingangszonen und Service Centern bearbeiten Kundenanliegen während der Pilotierung ausschließlich prozessgeführt mittels ROBASO. Die bisherigen IT-Verfahren werden benutzt, sofern der Geschäftsprozess in ROBASO noch nicht vollständig abgebildet ist. BEO (Besucher-Eingangszonen-Organisation) wird hingegen in den Eingangszonen mit Pilotierungsbeginn ROBASO generell nicht mehr bedient.
Die Kolleginnen und Kollegen der Operativen Services in den Aufgabengebieten Alg Plus, AMDL, BEH, BAB/Reha und SB-AV nutzen die neue IT-Oberfläche ROBASO für die prozessuale Geschäftsfallbearbeitung. Für die übrigen OS-Aufgabengebieten SGG, OWI und KIA ist die Nutzung freigestellt, jedoch muss die tägliche Sichtung der in ROBASO geführten Aufgabenlisten und die Aufgabenbearbeitung sichergestellt werden.
Die OS-Aufgabengebiete Regress, AÜG und Alg Erstattung/Grenzgänger sowie die Sonderaufgaben-gebiete FbW-Kostenzustimmung, Jugendwohnheimförderung, Arbeitsmarktzulassung und MobiPro nehmen nicht an der Pilotierung teil.
Im Ausschuss Nr. 2 werden alle Themen rund um die "Aus- und Fortbildung" behandelt. Jedes Jahr aufs Neue geht es um die Einstellung der Nachwuchskräfte, um Änderungen im Ausbildungshandbuch und zum Studium an der Hochschule der BA. Aber auch alle Themen der Personalentwicklung wie z.B. Regelungen zu Mitarbeitergesprächen, Beurteilungen und vieles mehr landen in diesem Ausschuss.
Für die vbba sind im Ausschuss 2 Doris Braun aus der AA Reutlingen (BW) und Karin Schneider aus der AA Berlin Süd (BB) tätig.