10.08.2017

August-Ausgabe

Informationen der HPR-Fraktion

Mit der Wahl von Doris Braun als neue stellvertretende HPR-Vorsitzende setzt die vbba-Fraktion mit Kompetenz und Sachverstand ihre Arbeit im HPR-Vorstand fort. Für den ausgeschiedenen Kollegen Sven Strauß rückt Bernhard Knauer als Mitglied in den HPR nach.

Diese Wechsel führen zu einer Umverteilung der vbba-Mitglieder im HPR auf die ver-schiedenen HPR-Ausschüsse. So werden alle Fachgebiete weiterhin kompetent abgedeckt.

 

Themen der August-Sitzung des HPR waren u.a.

Fachkonzept „Berufliche Rehabilitation und Teilhabe in den Arbeitsagenturen“

Das Bundesteilhabegesetz ist am 01.01.2017 in Kraft getreten und wird in mehreren Reformstufen umgesetzt. Im Mittelpunkt der Rehabilitation und Teilhabe stehen Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen. Die veränderten Anforderungen an die BA als Trägerin von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX erfordern personelle und organisatorische Maßnahmen auf Agenturebene.

Damit liegt der erste Baustein eines Gesamtkonzeptes für die operativen Bereiche der Arbeitsagenturen vor. Das Fachkonzept soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Die hiermit verbundene notwendige Personalausstattung zur sachgerechten Aufgabenerledigung erfordert zusätzliche 560 Stellen, die in das Haushaltsverfahren 2018 eingebracht werden.

Elektronische Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Verfahren eAkte bei der BA – eAkte Löschschutz

Die Genehmigung und Nutzung der eAkte wurde vom BMF nur unter der Voraussetzung erteilt, dass der Löschschutz gewährleistet ist. Ein Löschen aus der eAkte ist daher seit der P72 nur noch vor der z.d.A.-Verfügung möglich, weil danach davon ausgegangen wird, dass es sich um eine begründende Unterlage handelt, die deshalb nicht mehr gelöscht werden darf.  

Da aber auch nach der z.d.A.-Verfügung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass noch ein grundsätzlicher Anspruch auf ein Entfernen der Dokumente aus der Akte besteht (z.B. nach Gerichtsbeschluss), werden die Funktionalitäten „Ausblenden“ und „Einblenden“ zur Verfügung gestellt, die allerdings nur im 4-Augen-Prinzip genutzt werden können. Dazu wird die Zusatzrolle „Sichtbarkeitsbeauftragte/r“ notwendig. Die Berechtigung ist an die Teamleitung sowie ggf. deren Abwesenheitsvertretung zu vergeben.

Bis zum Zeitpunkt der z.d.A.-Verfügung ist ein Umhängen in eine andere Akte und das Löschen durch alle Anwenderinnen und Anwender mit schreibender Berechtigung weiterhin möglich. Innerhalb einer Akte können z.d.A.-Dokumenten wie bisher umgehängt werden. Auch das Erstellen einer Dokumentenkopie ist jederzeit möglich.

Auswertungsplattform BISS (Business-Intelligence Self-Service)

In folgenden Datenräumen wurden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:

Auswertungsplattform BISS – Datenraum DQM-Datenqualität im Bewerberangebot

Das IT-Verfahren DORA war in den letzten Jahren das Instrument zum Auffinden, Analysieren und ggf. Korrigieren von fehlerhaften Datensätzen. Mit der Einführung BISS ist es den Agenturen möglich auf die Gegebenheiten vor Ort angepasste Auswertungen zu machen. Das zentrale DQM stellt deshalb die Inhalte der bestehenden DORA-Abfragen schrittweise auf BISS um. Zur Vermeidung von Doppelarbeiten ist geplant, diese DORA-Abfragen für den Bereich SGB III nach einer Übergangszeit abzuschalten. 11 dieser Abfragen wurden als BISS-Auswertungen (Schablonen) erstellt und werden nun nach Zustimmung des HPR zentral zur Verfügung gestellt.

Auswertungsplattform BISS – Datenraum Betriebsnummern-Service-DQM

Die Besonderheit dieses neuen Datenraumes liegt in der Organisations-Einheit begründet. Da es bundesweit nur eine Einheit gibt, kann für die Regelung der Berechtigungen auf die Rolle der Endanwender verzichtet werden. Der Datenraum ist ausschließlich für die Datenpflege erstellt, damit zeitnah alle Doppelungen und Falscheintragungen korrigiert werden können.

Erhöhung und Verteilung der Einstellungsquoten von Nachwuchskräften für 2018

Für das Einstellungsjahr 2018 wurden die Quoten der Regionaldirektionen konkretisiert:

823 Auszubildende; 550 Studierende; 46 Trainees. Zudem werden Quoten für 40 IT-Fachinformatiker für das IT-Systemhaus und 6 Auszubildende in den Kammerberufen des Hotel- und Gastronomiebereichs in den Bildungs- und Tagungsstätten ausgewiesen.

Kantinenrichtlinien der BA

Die Verhandlungen über die Neufassung der Kantinenrichtlinien dauern leider weiter an. Auch bei dem neuesten Entwurf der Zentrale besteht erheblicher Klärungsbedarf. Bereits seit 2009 wird dieses Thema immer wieder, wie auch mit dieser Vorlage, ohne Einigung verhandelt.

 

vollständige Information (10.08.2017, PDF)